Jahrgang 
1905
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Bekanntmachungen.

Anmeldungen zum Eintritt in die Vorſchule, Realſchule und Landwirtſchaftsſchule werden am 29. April, von 8 Uhr vormittags an, in dem Amtszimmer des Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Aufnahmeprüfung findet am 1. Mai, von vorm. 8 Uhr an, ſtatt.

Jeder neu eintretende Schüler hat ein Entlaſſungszeugnis aus der ſeither von ihm beſuchten Schule, den Impf⸗ ſchein oder, wenn er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, die Beſcheinigung der zweiten Impfung vorzulegen, ferner aus dem ſtandesamtlichen Regiſter einen Geburtsauszug, in dem, falls mehrere Vornamen vorhanden ſein ſollten, der Nufname durch Unterſtreichen hervorgehoben ſein muß.

Zur Aufnahme in die unterſte Abteilung der Vorſchule iſt in der Regel das zurückgelegte ſechſte Lebensjahr, zur Aufnahme in die Sexta der Realſchule das zurückgelegte neunte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geiſtiger und leiblicher Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September d. J. das ſechſte, reſp. neunte Lebensjahr vollenden.

Die Organiſation der heſſiſchen Realſchulen macht es dringend wünſchenswert, daß die Eltern ihre Söhne in die Sexta eintreten laſſen.

Zum Eintritt in die unterſte Abteilung der Vorſchule ſind keinerlei Vorkenntniſſe erforderlich.

Der Kurſus der Landwirtſchaftsſchule, deren Abgangszeugnis zum Einjährig⸗freiwilligen⸗Dienſt berechtigt, iſt ein dreijähriger. Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſind die zum Eintritt in die IIIb einer Realſchule nötigen Kenntniſſe nachzuweiſen; wer die Reife für IIIb einer anderen höheren Lehranſtalt(Gymnaſium, Realgymnaſium) beſitzt, wird ohne Prüfung aufgenommen..

2f Für diejenigen Eltern unſerer Schüler, die den Wunſch haben, ſich regelmäßig über den Ausfall der ſchriftlichen

4 Arbeiten ihrer Kinder zu unterrichten, teilen wir das Nachſtehende mit.

In der Sexta werden im Deutſchen und Rechnen ſchriftliche Arbeiten angefertigt. In der zweiten Hälfte jeder

Woche ſind die Hefte mit den deutſchen Arbeiten in den Händen der Schüler; die Rechenhefte haben die Schüler in jeder

erſten, dritten, fünften... Schulwoche*) zu Hauſe.

Die Quinta und Quarta ſchreiben Arbeiten im Deutſchen, Franzöſiſchen und Rechnen. Die deutſchen Hefte finden

ſich in der zweiten Wochenhälfte in der Verwahrung der Schüler; die Hefte mit den Arbeiten in Franzöſiſch oder Rechnen

werden in der ganzen erſten, dritten, fünften... Schulwoche*) den Schülern zur Anfertigung der Verbeſſerung

und zur Aufbewahrung überlaſſen.

In den übrigen Klaſſen der Realſchule werden regelmäßig wiederkehrende Arbeiten für das Deutſche, Franzöſiſche, Engliſche und die Mathematik geſtellt. Acht deutſche Aufſätze werden jährlich geſchrieben. In jeder fünften Schulwoche) beſitzen die Schüler die Aufſatzhefte, in jeder dritten Woche*) verfügen ſie über die Hefte der anderen Fächer.

In der Landwirtſchaftsſchule fallen die engliſchen Arbeiten aus. Für Deutſch, Franzöſiſch und Mathematik gelten

die gleichen Einrichtungen, wie für die entſprechenden Realſchulklaſſen.

Der Unterricht beginnt Dienstag, den 2. Mai.

Groß⸗Umſtadt, im April 1905.

Großſierzoglicie Direktion dler Keal⸗ und Landmwirtſchaftsſchule.

Dr. Aahm.

**) Vom Unterrichtsanfang nach jeder Ferienpauſe beginnt die Zählung.