Jahrgang 
1878
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. Bezuglich der Herren Sturmfels und Ramge entheben wir uns näherer Angaben, da dieſelben bereits in einer Ueberſicht über den Entwicklungsgang der Realſchule in dem Oſterprogramm von 1877 enthalten ſind, und fügen hier nur hinzu, daß Herr Sturmfels inzwiſchen im Frühjahr vorigen Jahres einen Curſus im Zeichnen bei Herrn Maler Junker in Frankfurt am Main und Herr Ramge im Herbſt einen Inſtructionscurſus im Turnen bei Herrn Turninſpector Marx in Darnmſtadt durchgemacht hat.

1 Außerdem wurde auf Antrag der Direction die anfänglich nicht porheſehene Remuneration für den katho⸗ liſchen Religionsunterricht durch hohe Verfügung vom 30. October mit Wirkung vom 1. Mai auf den Realſchulfonds übernommen und die auf Wunſch mehrerer Väter beantragte Einfügung des Griechiſ chen unter die facultativen Unterrichtsgegenſtände durch Verfügung vom 21. October genehmigt. Als Rechner der Realſchule wurde Herr Stadtrechner J. Groß mit Wirkung vom 1. April 1877 beſtätigt, und die Stelle eines Pedellen an der Realſchule wurde mit Wirkung von demſelben Tage dem früheren Pedellen an der ſtädtiſchen Realſchule, K. L. Schenk, übertragen.

So geht denn die Realſchule in ihrem äußeren und inneren Ausbau dem Ziele entgegen, an dem ſie ſich hoffentlich recht bald den übrigen Realſchulen unſeres Landes mit gleichen Rechten würdig zur Seite ſtellen kann.

Dieſe Rechte aber ſind im Verlaufe des vorigen Bahres durch eine für die Zukunft der Realſchule hochwich⸗ tige Verordnung erweitert worden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben nämlich zu beſtimmen geruht, daß zu den allgemeinen Prüfungen im Finanz⸗ und techniſchen Fache, für welches die Kenntniß der griechiſchen Sprache nicht verlangt wird, für die Zukunft auch ſolche Candidaten zugelaſſen werden, welche die Maturitäts⸗ prüfung an einer Realſchule I. Ordnung beſtanden haben(Regierungsblatt 1877 Nr. 37, Seite 314). Und da die Schüler einer Realſchule 11. Ordnung, wenn ſie den Unterricht in der lateiniſchen Sprache in ausreichendem Maße genoſſen haben, nach Abſolvirung ihrer Schule der Aufnahme in die Prima einer Realſchule 1. Ordnung gewiß ſein können, ſo eröffnen ſich ihnen infolge dieſer Verordnung:

1) im Finanzfach die Stellen der Steuercommiſſarien, der Steuerinſpectoren, der Rentbeamten, Ober⸗

Einnehmer, und Ober⸗Zollinſpectoren; 2) im Forſtfach die Stellen der Oberförſter und Forſtmeiſter:. 3 3) im Baufach, dem Berg⸗, Hütten⸗, Salinen⸗ und Eiſenbahnweſen die Stellen der Kreis⸗ und Provinzial⸗Baumeiſter, der Bergmeiſter, Salinen⸗ und Eiſenbahn⸗Ingenieure.

Rechnen wir dazu die Berechtigungen, welche die Realſchulen I. Ordnung ſchon vor jener Verordnung beſaßen: außer der auch der Realſchule II. Ordnung zuſtehenden Berechtigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt noch das Recht der Vorbereitung auf das höhere Lehramt für Mathematik und Naturwiſſenſchaften, zum Eintritt als Poſteleve mit Avancement zu den höheren Poſtſtellen, zum Eintritt in das reitende Feldjägercorps, als Por⸗ tepéefähnrich ꝛc. und geben wir uns der Hoffnung hin, daß eine gegenwärtig vorbereitete Petition an den Reichstag, welche den Abiturienten der Realſchule I. Ordnung auch das Studium der Medicin eröffnen will, an maßgebender Stelle Gehör finde, ſo glauben wir die Zeit herangekommen, wo der Realſchule die Stellung zu Theil werden wird, die ihr als einer nothwendigen Ergänzung des Gymnaſiums neben demſelben gebührt.

Zu Ende des Schuljahres 1876/77 erhielten auf Grund der eingereichten ſchriftlichen Arbeiten und des unter Vorſitz des Großherzoglichen Regierungs⸗Commiſſärs, Herrn Oberſchulrath Becker, am 21. März abgehaltenen mündlichen Examens das Reifezeugniß:

1) Eldracher, Karl, aus Groß⸗Umſtadt, 17 Jahre alt; 5) Sauerwein, Chr. aus Langſtadt, 16 ¾ Jahre alt; 2) Fiſcher, Auguſt, aus Groß⸗Umſtadt, 17 ½ Jahre alt; 6) Weichſel, Heinrich, aus Richen, 18% Jahre alt;

3) Handwerk, Aug. aus Groß⸗Umſtadt, 17 ½ Jahre alt; 7) Wolff, Georg, aus Heubach, 17 ¾ Jahre alt.

4) Hillerich, Joh. aus Groß⸗Umſtadt, 16 ½¼ Jahre alt;

Die Ferien und einzelnen ſchulfreien Tage des am 1. Mai begonnenen Schullahres vertheilen ſich folgendermaßen:

1) 1 Woche Sommerferien in der erſten Woche des Juli;

2) 4 Wochen Herbſtferien vom 3.25. September;

3) 2 Wochen Weihnachtsferien vom 20. December bis 3. Januar;

4) 3 Wochen Oſterferien vom 11. April bis 1. Mai. Dazu kommen der Allerhöchſte Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs am 9. Juni, an welchem die ortsanweſenden Schüler dem Gottesdienſte ihrer betreffenden Religionsgemeinden beiwohnten, und der Namenstag Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs am 25. Auguſt, während die Feier des 2. September, ſowie des Allerhöchſten Geburtstages Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludwig IV. in die Herbſtferien fielen; ferner der Allerhöchſte Geburtstag Seiner Majeſtät des Kaiſers am 22. März, der durch eine Anſprache des Directors an die Schüler und durch das Abſingen patriotiſcher Lieder ſeitens derſelben in den Räumen der Anſtalt und durch einen kürzeren Spaziergang gefeiert wurde, worauf die Schule für den Tag geſchloſſen blieb.

Außerdem mußte der Unterricht am Nachmittage des 5., ſowie am 6. Juni wegen eines Todesfalles in der Familie des Pedellen, am 1. Auguſt wegen der ortsüblichen Hagelfeier, am 5. November wegen des mit Jahrmarkt verbundenen zweiten Kirchweihtages, an 6 Nachmittagen wegen großer Hitze(Vormittags 10 Uhr 20 R) und am Faſtnacht⸗Dienſtag⸗Nachmittag ausgeſetzt werden.