Mittoilungen an die Eltern
1. Das neue Schuljahr beginnt am Donnerstag, 13. April 1939, um 7.55 Uhr. 2. Ferien 1939/40:
Pfingſten: Erſter Ferientag Donnerstag, 25. Mai, letzter Ferientag Mittwoch, 31. Mai.
Sommer: Erſter Ferientag Samstag, 8. Juli, letzter Ferientag Mittwoch, 16. Auguſt.
Herbſt: Erſter Ferientag Samstag, 14. Oktober, letzter Ferientag Mittwoch, 18. Oktober.
Weihnachten: Erſter Ferientag Donnerstag, 21. Dezember, letzter Ferientag Donnerstag, 4. Januar 1940. Oſtern: Erſter Ferientag Sonntag, 10. März 1940, letzter Ferientag Mittwoch, 27. März 1940.
3. Freiſtellen können an begabte, fleißige und bedürftige Schüler von gutem Betragen verliehen werden. Die Verleihung erfolgt ſtets nur auf Widerruf und auf ein Jahr. Geſuche ſind auch von den ſeitherigen Frei⸗ ſtelleninhabern bis 17. April einzureichen; dabei iſt ein Vordruck zu verwenden, der von dem Direktor bei Beginn des Schuljahres zu erhalten iſt. An neu in die Schule eintretende Schüler ſoll im 1. Jahr in der Regel keine Freiſtelle verliehen werden..
4. Zeugniſſe werden zu Beginn der Herbſt⸗, Weihnachts⸗ und Oſterferien ausgeſtellt. Sie ſind für die Eltern Maßſtab der Entwicklung und der Mängel ihrer Kinder und mögen im Notfalle auf die zeitige Ver⸗ pflichtung hinweiſen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, die zur Sicherung einer gedeihlichen Entwicklung des Schülers dienen. Die Zeugniſſe zu Herbſt und Weihnachten ſind aber keine Gewähr für eine Verſetzung an Oſtern, wenn ſich inzwiſchen Leiſtung und Haltung des Schülers entſchieden verſchlechtert haben.
5. Die öteiligen Leiſtungsſtufen. Unter Aufhebung der bisherigen Vorſchriften hat der Reichsminiſter für Wiſſenſchaft und Volksbildung mit ſeinem Erlaß vom 6. 8. 38 ſtatt der 4teiligen vom 1. 10. 38 ab für das ganze Reich folgende öteiligen Leiſtungsſtufen eingeführt: Sehr gut(1)(weit über gut hinausgehend).— Gut(2) (weſentlich über dem Durchſchnitt ſtehend).— Befriedigend(3)(vollwertige Normalleiſtungen ohne Einſchrän⸗ kung).— Ausreichend(4)(ausreichende Leiſtungen, wenn auch nicht ohne Schwächen).— Mangelhaft(s)(nicht ausreichende Leiſtungen, jedoch bei Vorhandenſein weſentlicher Grundlagen mit der Möglichkeit eines baldigen Ausgleichs).— Ungenügend(6)(völlig unzureichende Leiſtungen, ohne ſichere Grundlagen, Ausgleich nur ſchwer und erſt nach längerer Zeit möglich). Zwiſchenſtufen ſind nicht ſtatthaft.
6. Privatunterricht. Wenn die Eltern ihren Söhnen Privatunterricht erteilen laſſen wollen, empfiehlt es ſich, vorher mit uns Rückſprache zu nehmen. Perſönliche Beratung durch die Lehrer und die Direktion der Schule iſt in dieſem Falle einer immer unſicheren Zeitungsanzeige unbedingt vorzuziehen.— Schüler der Oberklaſſen, die Privatunterricht geben wollen, bedürfen dazu der vorherigen Genehmigung des Direktors.
7. Beſchädigung des Schuleigentums. Für jeden Schaden, den ein Schüler am Eigentum der Schule an⸗ richtet, ſind die Eltern haftbar.
8. Das Abgangszeugnis kann einem Schüler erſt dann ausgehändigt werden, wenn er ſeinen Verpflichtungen gegen die Schule(Zahlung des Schulgeldes, Rückgabe entliehener Bücher u. a.) nachgekommen iſt.
9. Schulverſäumniſſe. Iſt ein Schüler erkrankt oder durch ſonſtigen Notfall verhindert, ſo iſt das möglichſt am erſten Tage dem betreffenden Klaſſenleiter mit Angabe des Grundes anzuzeigen. Alle Beſcheinigungen oder Entſchuldigungszettel müſſen von dem Vater oder deſſen Stellvertreter ausgeſtellt ſein.
Zu Beurlaubungen aus anderen Gründen bedarf es für 2 Tage der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klaſſenleiters, für längere Zeit oder im Anſchluß an die Ferien derjenigen des Direktors.
10. Sprechſtunden. Zur Pflege dauernder und fruchtbringender Zuſammenarbeit von Schule und Eltern⸗ haus bitten wir die Eltern, mit den Fachlehrern und der Direktion ſtets in Verbindung zu bleiben. Die Lehrer ſind nur in der Schule, jedoch nicht während ihrer Unterrichtsſtunden zu ſprechen.— Es empfiehlt ſich alſo, Wünſche über die Beſuchszeit rechtzeitig durch den Schüler oder ſchriftlich zu äußern, damit Fehlgänge vermieden werden.— Der Direktor iſt in der Regel von Montag bis Freitag von 11.15 bis 12.15 Uhr(zu anderer Zeit nach vorheriger Verſtändigung) auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.— Unmittelbar vor und nach den Zeugnis⸗ konferenzen und während der letzten 4 Wochen vor den Oſterferien bitte ich Beſuche bei den Lehrern zu unterlaſſen, wenn nur über die Leiſtungen oder die Verſetzungsausſichten Auskunft gewünſcht werden ſollte.
Gießen, im März 1939.
Der Direktor der Langemarckſchule(Oberſchule für Jungen) Angelberger, Oberſtudiendirektor.
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