Jahrgang 
1932
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im Schützenhaus unter dem Vorſitz des Herrn Sanitätsrats Dr. Becker, Sprendlingen, die Haupt⸗ verſammlung ſtatt, die die Wiederwahl des ſeitherigen Vorſtandes ergab. Dem Kaſſenbericht iſt zu entnehmen, daß die Vermögenslage der Vereinigung recht gut iſt. Obwohl für die Errichtung des Ehrenmals und der Gedächtnistafel große Mittel erforderlich waren, beſitzt der Verein noch ein Vermögen von über 1000 RM. Es ſind alſo noch genügend Mittel vorhanden für den weiteren Ausbau der Schülerbücherei, für die jetzt ſchon nahezu 500 RM aufgewendet wurden. Außerdem ſollen nach einem Beſchluß der Hauptverſammlung würdige, aber mittelloſe Schüler aus Vereins⸗ mitteln unterſtützt werden.

Trotz der Not der Zeit haben wir bis jetzt verhältnismäßig wenig Austritte aus der Ver⸗ einigung zu verzeichnen. Dadurch, daß faſt alle die Schule Verlaſſenden, beſonders diejenigen der Oberklaſſen, dem Verein beitreten, wächſt die Mitgliederzahl ſtändig. Wir wollen hoffen und wünſchen, daß dies auch in Zukunft ſo bleibt. Die Beiträge ſind die ſeitherigen(2. RM, bzw. 1. RM.).

Der im Anſchluß an die Hauptverſammlung ſtattfindende Familienabend erfreute ſich eines äußerſt zahlreichen Beſuches und verlief zur großen Zufriedenheit der Teilnehmer. Verbunden hiermit war die Abſchiedsfeier für die diesjährigen Abiturienten der Schule, an die Herr Ober⸗ ſtudienrat Seiler im Namen der Vereinigung und zugleich als Vater eines der abgehenden Schüler beherzigenswerte Worte richtete. Darbietungen unſeres Schülerorcheſters wechſelten ab mit humo⸗ riſtiſchen Vorträgen, Tanzvorführungen zweier Damen und der Aufführung zweier Einakter.

Mitteilungen an die Eltern.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, 11. April 1932, 84° Uhr, mit der Aufnahme der Sextaner, der Unterricht aller Klaſſen Dienstag, 12. April, 755 Uhr.

2. Ferien im Schuljahr 1932/33] Pfingſten Sommer Herbſt Weihnachten Oſtern

Schulſchluß am.......... Samstag, Freitag, Samstag, Mittwoch, Samstag, 14. Mai 22. Juli 24. Sept. 21. Dez. 1. April 33

Wiederbeginn des Unterrichts.. Montag, Montag, Montag, Donnerstag, Montag, 23. Mai 22. Aug. 10. Okt.] 5. Jan. 33] 24. April 33

3. Freiſtellen können an begabte, fleißige und bedürftige Schüler von gutem Betragen verliehen werden. Die Verleihung erfolgt ſtets nur auf Widerruf und auf ein Jahr. Geſuche ſind auch von den ſeitherigen Freiſtelleninhabern bis 25. April einzureichen; dabei iſt ein Vordruck zu ver⸗ wenden, der von der Direktion bei Beginn des Schuljahres zu erhalten iſt. An neu in die Schule eintretende Schüler ſoll im erſten Jahr in der Regel keine Freiſtelle verliehen werden. Voraus⸗ ſetzung für die Verleihung iſt die Note 1 oder 2 in Betragen und Aufmerkſamkeit, mindeſtens 2 in den Geſamtleiſtungen bei Bewerbern der Sexta bis Unter⸗Sekunda, mindeſtens 3 bei ſolchen der drei Oberklaſſen. Mit Genehmigung des Heſſ. Kultusminiſteriums kann auch ein Schüler der Ober⸗Tertia und Unter⸗Sekunda bei der Geſamtnote 3 ausnahmsweiſe berückſichtigt werden, wenn ganz beſondere Verhältniſſe vorliegen.

4. Zeugniſſe werden nur vor den Herbſt⸗ und den Oſterferien ausgeſtellt. Iſt ein Schüler ſeit Herbſt in den Leiſtungen zurückgegangen oder in der Verſetzung gefährdet, ſo erhalten die Eltern kurz vor den Weihnachtsferien eine ſchriftliche Mitteilung. Eine Rückſprache mit der Schule erſcheint dann geboten. Empfängt das Elternhaus keinenblauen Brief, ſo kann es daraus kein Recht auf Verſetzung ableiten, da auch die Leiſtungen zwiſchen Weihnachten und Oſtern noch zu berückſichtigen ſind.

5. Privatunterricht. Wenn die Eltern ihren Söhnen wegen mangelhafter Leiſtungen Privat⸗ untericht erteilen laſſen wollen, empfiehlt es ſich, vorher mit uns Rückſprache zu nehmen. Auf Grund einer Zeitungsanzeige werden nicht immer geeignete Kräfte gewonnen.

6. Sprechſtunden. Um ein gedeihliches Zuſammenwirken von Schule und Elternhaus weiter zu fördern, bitten wir die Eltern, mit den Klaſſenlehrern und dem Direktor noch mehr als bisher in Verbindung zu treten. Die Lehrer ſind nur in der Schule, jedoch nicht während ihrer Unter⸗ richtsſtunden, zu ſprechen. Um Fehlgängen vorzubeugen, wird dringend empfohlen, Beſuche durch die Schüler 12 Tage vorher anzumelden und Wünſche wegen der Beſuchszeit zu äußern. Der Direktor iſt in der Regel vom Montag bis Freitag von 11 ¼ bis 12 ¼ Uhr(zu anderer Zeit nur nach vorheriger Verſtändigung) auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.

Gießen, im März 1932. 1

Die Direktion des Heſſiſchen Realgymnaſiums Angelberger.