Jahrgang 
1905
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14 3. Februar 1905 Herr Lehramtsakzeſſiſt Dr. Ruhl aus Gießen beſtimmt. Herr Oberlehrer Dr. Schön erhielt ebenfalls wegen Erkrankung Urlaub von Anfang März bis zum 11. Juni 1905. Mit ſeiner Vertretung iſt bis zum Ende des Schuljahres Herr Lehramtsaſſeſſor Dr. Schröder beauftragt. Mit dem 1. April 1905 ſcheidet Herr Kapellmeiſter Polſter wegen Wegzugs von hier als Geſanglehrer von unſerer Schule.

5. Am 3. Dezember 1904 wohnten die Herren Miniſterialrat Dr. Eiſenhuth und Geh. Oberſchulrat Nodnagel dem Unterricht in mehreren Klaſſen bei.

6. Der Vorſitz bei der diesjährigen Reifeprüfung an dem Realgymnaſium wurde dem Unterzeichneten übertragen. Die mündliche Prüfung fand am 10. März 1905 ſtatt. Die 16 Schüler der Oberprima beſtanden; 11 waren von der mündlichen Prüfung befreit.

7. Den Vorſitz bei den Abſchlußprüfungen an der Realſchule Herbſt 1904 und Oſtern 1905 führte ebenfalls der Unterzeichnete. Die mündlichen Prüfungen fanden am 29. September 1904 und am 28. März 1905 ſtatt. In der erſten beſtanden die 9 Prüflinge. An der zweiten nahmen 27 Schüler der Unterſekunda teil. Davon beſtanden 25; 9 waren von der mündlichen Prüfung befreit.

8. Die Reifeprüfung für Nichtſchüler wurde im Jahre 1904 an unſerem Real⸗ gymnaſium abgehalten. Von den 4 Teilnehmern beſtand 1.

9. Unſere Schule verlor im abgelaufenen Jahre 2 hoffnungsvolle brave Schüler durch den Tod: am 3. November 1904 den Schüler der Quarta des Realgymnaſiums Guſtav Jacoby aus Alten-Buſeck und am 21. Februar 1905 den Schüler der Quarta der Realſchule Hermann Rinn aus Gießen. Die Klaſſenführer und Mitſchüler gaben den Verſchiedenen das letzte Ge⸗ leite. Im übrigen war der Geſundheitszuſtand der Schüler befriedigend.

10. Für die unſerer Schule zugewandten Geſchenke ſprechen wir auch an dieſer Stelle den freundlichen Gebern verbindlichen Dank aus.

V.

1. Das folgende Ausſchreiben Großh. Miniſteriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 26. November 1901, die Befreiung von der Fortbildungsſchule, bezw. den Austritt von Schülern aus höheren Lehranſtalten betreffend, bringen wir nochmals zur Kenntnis: Schüler der Gymnaſien, Realgymnaſſen, Oberrealſchulen, Realſchulen und höheren Bürgerſchulen, welche nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, ſind von der Fortbildungs⸗ ſchulpflicht nur dann entbunden, wenn ſie mindeſtens ein Jahr lang der Obertertia angehört haben.

2. Durch Ausſchreiben Großh. Miniſteriums des Innern A. f. Sch. vom 4. November 1904 iſt beſtimmt, daß vom 1. April 1905 an von Schülern, die dieſelbe oder verſchiedene ſtaatliche höhere Lehranſtalten(Gymnaſien, Realgymnaſien, Oberrealſchulen und Realſchulen) des Großherzogtums oder die mit den betreffenden Anſtalten organiſch verbundenen Vorſchulen beſuchen, dem zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem Dritten und jedem folgenden die Hälfte desſelben zu erlaſſen iſt.

3. Die Ferien verteilen ſich im Schuljahr 1905/06 folgendermaßen:

a) Oſterferien: 16. bis 30. April 1905;.

b) Pfingſtferien: 11. bis 18. Juni 1905;

c) Herbſtferien: 6. Auguſt bis 17. September 1905;

d) Weihnachtsferien: 24. Dezember 1905 bis 6. Januar 1906.