Jahrgang 
1897
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IV. Drdnung der öffenklichen Prüfungen.

Freitag, den 2. Rpril, nachmittags.

Vorſchule. 2 2 ¼ Kl. 1. Luley. 2 ¼ 3 ½ Kl. 2. Nückert. 3 ½ 4 ¼ Kl. 3. Will. 4 ½ 5 ½ Schauturnen.

Pekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Realgymnaſium, die Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 24. April von 912 Uhr im Schulgebäude entgegengenommen. Bei der Anmeldung ſind Geburtsſchein, Impfſchein und ein Zengnis von der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 26. April, vormittags von 8 Uhr an, ſtatt; der Unterricht beginnt am 27. April, vormittags 8 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben.

Nach den beſtehenden Vorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, im Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vor dem Eintritt und vor jedem Wohnungswechſel eines auswärtigen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung einzuholen.

. Diejenigen Schüler, welche Nichtheſſen ſind und ſpäter als mit dem Beginne der Oberſekunda eintreten, müſſen nach§ 2 des Übereinkommens der deutſchen Staatsregierungen(Reg.⸗Bl. Nr. 6 für 1889) die Erlaubnis der Unterrichtsverwaltung ihres Heimatſtaates für dieſen Eintritt erlangen, wenn das Reifezeugnis im Sinne jenes Uebereinkommens rechtsgültig ſein ſoll.

Großherzogliche Direktion des Realgumnaſiums und der Realſchule zu Gießen. Dr. Rauſch.