Jahrgang 
1897
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III. Rus der Geſchichte der Anſltalk.

.Die Geburtstage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs und Seiner Majeſtät des Kaiſers

wurden in der üblichen Weiſe durch Feſtakte gefeiert. Die Anſprachen hielten die Realgymnaſial⸗ lehrer Trapp und Dr. Ottmann.

Infolge Allerhöchſter Dekrete vom 21. März 1896 wurden die Realgymnaſiallehrer Weyell an

das Realgymnaſium in Darmſtadt und Dr. Wiederhold von dort hierher verſetzt.

. Durch Miniſterialverfügungen vom 14. September 1896 wurden die Lehramtsaſſeſſoren

E. Schierholz, vorher an der Realſchule in Heppenheim a. d. B., und H. Lucius, vorher an der Realſchule in Alsfeld, mit der Verwaltung von Lehrerſtellen an unſerer Anſtalt beauftragt.

.Vom 4. Juni an war Realgymnaſiallehrer Dr. Erb auf 8 Wochen zu einer militäriſchen gy 3

Übung eingezogen.

.Am 10 Mai 1896 ſtarb unſer Geſanglehrer Muſikdirektor Adolf Felchner. Der Unter⸗

zeichnete gab dem herzlichen Danke, den ihm unſere Schule für ſeine langjährige Thätigkeit ſchuldet, an ſeinem Grabe Ausdruck. Den Geſangunterricht übernahm vom 1. Dezember 1896 an Kapellmeiſter Polſter.

Mit Schluß des Sommerſemeſters ſchied Realgymnaſiallehrer W. Geiger von uns, um einem ehrenvollen Rufe als Direktor des Schullehrerſeminars in Bensheim a. d. B. zu folgen.

Durch Allerhöchſtes Dekret vom 22. Auguſt 1896 wurde Realgymnaſiallehrer Profeſſor Dr.

O. Bindewald auf ſein Nachſuchen, mit Wirkung vom 1. November an, in den Ruheſtand verſetzt. 39 Jahre lang hat er ſegensreich an unſerer Schule gewirkt. Wir werden ihm ſtets ein dankbares Andenken bewahren. In Anerkennung ſeiner langjährigen treuen Dienſte haben ihm Seine Königliche Hoheit der Großherzog das Ritterkreuz 1. Klaſſe des Verdienſtordens Philipps des Großmütigen verliehen.

. Dem Realgymnaſiallehrer H. Müller wurde durch Allerhöchſtes Dekret vom 29. Juli 1896

der Charakter alsProfeſſor erteilt.

Am 16. Februar 1897 zeichnete die theologiſche Fakultät der Univerſität Straßburg den

Realgymnaſiallehrer Prof. Lic. O. Holtzmann vegen ſeiner wiſſenſchaftlichen Thätigkeit durch Verleihung der Doktorwürde aus.