Jahrgang 
1895
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V. Drdnung der öffenklichen Prüfungen.

Donnerstag, den 28. Mäürz, nachmittags 46 Schauturnen. Freitag, den 29. März,

vormittags. nachmittags. 8 8 ½ VI. Latein, Schaumann. Vorſchule. 8 ½ 9 Kl. 7. Deutſch, Jann. 2 2 ¾ Kl. 1. Luley. 9 9 ½ V. Latein, Dr. Ottmann. 2 ¾ 3 ½ Kl. 2. Rückert. 9 ½ 10 Kl. 6. Rechnen, Dr. Schön. 314 Kl. 3. Will. 10 10 ½ IV. Geometrie, Weyell. 2rat 10 ½ 11 Kl. 5a. Franzöſiſch, Dietrich. 11 11 ½ UIII. Naturgeſchichte, Dr. Erb. 11 ½ 12 Kl. 4b. Geometrie, Block.

VI. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Aealgymnaſtum, die Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 20. April von 912 Uhr im Schulgebäude entgegengenommen. Bei der Anmeldung ſind Geburtsſchein, Impfſchein und ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 22. April, vormittags von 8 Uhr an, ſtatt; der Unterricht beginnt am 23. April, vormittags 7 ½ Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben.

Nach den beſtehenden Vorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vor jedem Wohnungspechſel eines auswärtigen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung einzuholen.

Diejenigen Schüler, welche Nichtheſſen ſind und ſpäter als mit dem Beginne der Oberſekunda eintreten, müſſen nach§ 2 des Üübereinkommens der deutſchen Staatsregierungen(Reg.⸗Bl. Nr. 6 für 1889) die Erlaubnis der Unterrichtsverwaltung ihres Heimatſtaates für dieſen Eintritt erlangen, wenn das Reifezeugnis im Sinne jenes Übereinkommens rechtsgültig ſein ſoll.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der KRealſchule zu Gießen. Dr. Rauſch.