Jahrgang 
1895
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III. Mitteilungen aus Verfügungen

des Großherzaglichen Miniſteriums des Innern und der Inſtiz Übteilung für chulangelegenheiten.

1. Durch Ausſchreiben vom 30. Mai 1894 wurde das Schulgeld in folgender Höhe feſtgeſetzt: a. für das Realgymnaſium Kl. I- III jährlich 108. IV VI 96 b. für die Realſchule Kl. 13 jährlich 76 4 7 64 c. für die Vorſchule jährlich 40 Bei dem gleichzeitigen Beſuche der Schule durch 2 oder mehrere Brüder tritt für den 2. Bruder

eine Ermäßigung auf ½, für den 3. und jeden der folgenden Brüder auf ½ des Schulgeldes ein. Dabei ſind die betreffenden Sätze abgerundet:

bei der Realſchule

für die Kl. 13 auf jährlich 50 80, bezw. 38. 4,7 2 42 80 32 bei der Vorſchule 26 80 20

2. Von Oſtern 1895 an iſt auch für die Schüler der oberſten Realſchulklaſſe eine Abgangsprüfung eingeführt.