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Drdnung der öffentlichen Prüfungen. Donnerstag, den 16. März, nachmittags 4—6 Schauturnen. Freitag, den 17. März,
vormittags. nachmittags.
8— 8 ½ UI. Engliſch, Dr. Sturmfels. Vorſchule. 8 ½— 9 OlI. Latein, Prof. Lic. Holtzmann.„
9— 9½ VII. Plyſit. Geiger. 2- 2 ¼ Kl. 1. Baldauf.
9 ½— 10 OIII. Mathematik, Dr. Pitz. 2 ¼— 3 ½ Kl. 2. Rückert.
10— 10 ½ VIII. Latein, Dr. Collin. 3 ½— 4¼ Kl. 3. Franz.
10 ½— 11 IV. Naturgeſchichte, Dr. Erb. 11— 11 ½ V. Rechnen, Albach. 11 ½— 12 VI. Latein, Schaumann.
Bamſtag, den 18. Mürz, vormittags.
8— 8 ½ Kl. 2. Mathematik, Geiger. 8 ½— 9 Kl. 3. Phyfik, Balſer.
9— 9 ½ Kl. 5a. Franzöſiſch, Koob.
9 ½— 10 Kl. 6 b. Rechnen, Dr. Schön.
Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Realgymnaſtum, die Realſchule und die damit verbundene Borſchule.
Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 8. April von 9— 12 Uhr im Schulgebäude entgegen⸗ genommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter feſtgeſtellt werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 10. April, vormittags von 8 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt am 11. April, vormittags 7 ½ Uhr.
Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben.
Nach den beſtehenden Vorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vor jedem Wohnungswechſel eines auswärtigen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung ein⸗ zuholen.
Diejenigen Schüler, welche Nichtheſſen ſind und ſpäter als mit dem Beginne der Oberſekunda eintreten, müſſen nach§ 2 des Übereinkommens der deutſchen Staatsregierungen(Reg.⸗Bl. Nr. 6 für 1889) die Erlaubniß der Unterrichtsverwaltung ihres Heimatsſtaates für dieſen Eintritt erlangen, wenn das Reifezeugnis im Sinne jenes Übereinkommens rechtsgültig ſein ſoll.
Großherzogliche Direktion des Realgymuaſiums und der Realſchule zu Gießen.
Dr. Rauſch.


