Jahrgang 
1888
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Bekanntmachung über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Realgumnaſium, die Kealſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 9. April von 912 Uhr im Schulgebäude entgegen⸗ genommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter feſtgeſtellt werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 10. April vormittags von 9 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt am 11. April vormittags 7 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurück⸗ gelegt haben.

Nach den beſtehenden Vorſchriften darf kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen; vorjedem Wohnungswechſeleines ſolchen Schülers iſt dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung einzuholen.

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule zu Gießen.

Nodnagel.

cr;