Jahrgang 
1885
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Samſtag den 21. März, vormittags.

8 8 ½ Vorklaſſe 1. Rechnen, Jann. 8 ½ 9 1. Deutſch, Jann. 9 9 ½ 2. Leſen, Kahl.

Rechnen, Kahl. Rechnen, Schmuck. Anſchauungsunterricht, Schmuck.

9 ½ 10 10 10 ½ 10 ½ 11

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Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Großherzogliche Realgymnaſium, die Realſchule und die damit verbundene Vorſchule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden am 13. April von 81 Uhr im Schulgebäude entgegen⸗ genommen. Bei der Anmeldung iſt ein Zeugnis von der zuletzt beſuchten Schule, ein Impfſchein und irgend eine Beſcheinigung, aus welcher mit Sicherheit das Alter konſtatiert werden kann, einzureichen. Die Aufnahmeprüfung findet am 14. April, vormittags von 8 Uhr an ſtatt; der Unterricht beginnt am 15. April, vormittags 7 Uhr.

Die für die Vorſchule anzumeldenden Knaben müſſen vor dem 1. Oktober das 6. Lebensjahr zurück⸗ gelegt haben.

Ueber die bei der Aufnahmeprüfung nachzuweiſenden Kenntniſſe giebt der die nötige Auskunft.

Einheimiſchen wie auswärtigen Eltern iſt dringend zu empfehlen, ihre Söhne frühzeitig der Anſtalt zu übergeben, insbeſondere nicht erſt nach der Konfirmation ſie eintreten zu laſſen.

Noch machen wir darauf aufmerkſam, daß nach den beſtehenden Disciplinarvorſchriften kein Schüler, der nicht bei ſeinen Eltern wohnt, in einem Wirtshauſe Wohnung oder Tiſch nehmen darf, ſowie, daß von jedem Wohnungswechſel eines ſolchen Schülers dem Direktor Anzeige zu machen und deſſen Genehmigung einzuholen iſt.

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1. Teil des Jahresberichtes

Großherzogliche Direktion des Realgymnaſiums und der Realſchule zu Gießen. Nodnagel.

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