Jahrgang 
1915
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10.

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geſtattet. Die wahl des betr. Koſthauſes unterliegt der Genehmigung des Direkiors.

Der Eintritt ijederzeit geſtatte . Alle zahlungen haben im voraus zu geſchehen. . Das Unterrichtshonorar beträgt viertehährlich(Diertellahrserſte ſind:

1. Kpril, 1. Juli 1. Gätober und 1. vemar) ²) Serta-duarta... 2 (ür mädchen.. 1) Enjährigenklaſſe 2 0II OII). Einiährigenülaſſe 1 0IUI) (für Mdchen 0) Abendülaſe.... ) gbiturientenklaſſe(inaben und indchen) 0O11-O1. e) Arbeitsſtunden: Für Schüler des Püdagogiums unent⸗ geltlich, für Schüler höherer Tehranſtalten viertellährlich 60 m. h Rachhilfeſtunden: Für Schüler des Pidagogiams. prd

Stunde... 2 m. für Schüler höherer Cehranſtaen...... 3 m. 9 Celinahme an einzelnen Stunden imnerhalb der lau. fenden Uurſe, pro Stunde.... 1.50 m.

. Jeder Schller hat für Reizung und Beleuchtung im Winterhalbiahr

Dhtober bis Kpril einen einmaligen Betrag von 10 M. am 1. Oltober zu entrichten.

weitere Koſten haben die Schüler im Püdagogium nicht zu gewärtigen. . Das Honorar iſ innerhalb der dem J. eines jeden Vierteljahres voraus⸗

gehenden 14 Tage(15. 30.) an den Direktor zu entrichten, worüber derſelbe eine Guittung ausſtellt. Nur in beſonders begründeten Sällen it gegen einen Kufſchlag von 3 9 eine monatliche Fahlung möglich. Zah⸗ lungs⸗ und Erfüllungsort iſt für beide Ceile Gießen.

. Jedem beabſichtigten Kustritt aus der Anſtalt muß eine viertsllährige

ſchrifliche Kündigung vorausgehen, die nur am Cuartalserſten erfolgen kann. Wird die Kündigung unterlaſſen, ſo iſ für das laufende und darauf folgende Vierieljahr das volle Unterrihtshonorat zu zahlen. Unterzieht ſich ein Sögling mit Erlaubnis des Direktors irgend einer Schulprüfung, bezw. dem Einjährigen⸗Eramen, ſo iſt eine Kündigung nicht erforderlich. Die Vorladungen zu den Prüfungen ſind dem Dirsktor vorzulegen.

. Jeder Schüler und Penſionär bezw. deſſen geſetlicher ertreter iſt ver⸗

pflichtet, im Falle einer Sachbeſchädigung vollen Schadenerſatz zu leiſten. Die volle Penſion beträgt viertellährlich 300, Wl. und iſt in monat⸗ lichen Raten von je 100. M. am 1. eines jeden Nonats an den Direktor