dispenſiert werden mußten, und ſo körperlich zwar gewannen, aber in der geiſtigen Durchbildung teilweiſe unerſetzliche Verluſte erlitten, können hier in den kleinen Abteilungen und bei der dadurch möglichen geringen Stundenzahl (meiſtens 3, höchſtens 4 Stunden täglich) den vollen Unterricht genießen und körperlich trotzdem gedeihen...
Der Unterricht der Müdchen über 14 Jahren, den dieſelben in der Ober⸗ ſtufe des Pädagogiums erhalten, regelt ſich nach denſelben Geſichtspunkten. Beſonders gepflegt werden neben den Sprachen: deutſche Literatur, Kunſt⸗ geſchichte, ſtilſſiſche Ubungen beſonders im Brieſſchreiben, Geſchichte und Geographie.
In allen Klaſſen wird gleichmäßig viel Sport, Wandern ſowie hygieniſche Gartenarbeit(ketzteres fakultatio) gepflegt.
Das Honorar für die Klaſſen V1— Ulll beträgt viertellährlich Wiertel⸗ jahrserfte ſind 1. I., 1. W., 1. VII, 1. X:
a) für Knaben(ca. 30 Wochenſtunden).. 120.— Mk. b) für Mädchen(ca. 20 Wochenſtunden) 85.— Mh. c) für Mädchen in den Klaſſen der Oberſtufe 1. OQll—Uun....... 100.— M. 2. OI=OI........ 180.— M.
Im übrigen gelten neben den allgemeinen Aufnahmebedingungen und Beſtimmungen des Hauptproſpektes die beſonderen unter Nr. 1, 2, 3, 4c, 5, 6, 7, 8, 9, 12, 13.
Gießen, den 15. März 1913. Brackemann, Direktor.
Whshkla lns-Buch und SteiideuGeret, N. Large, Giehen


