Jahrgang 
1913
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12. Der Direktor hat das Recht, Schüler, die kotz ſtrengſter Maßregeln durch anhaltenden Un. Altemein⸗ fteiß oder durch unangemeſſenes Betragen den Unterricht oder den Geiſt der Anſtalt beein. Beſtnmungen trächtigen, ſofort zu entlaſſen. In dieſem Falle haben auswärtige Schler Biehen innerhalb 24 Stunden zu verlaſſen, widrigenfalls ſich ihre geſetzlihen Vertreter einer Konventionalſtrafe v0 500. R. unterwerfen. Eine entl.Rückzahlung von Honorar findet nicht ſtat. Monat⸗ lich Zahlende haben das Hanorar des laufenden Vierteljahres voll zu entrichten.

18. Sämlliche Beſtimmungen ſind rechtsverbindlich von erfolgter Anmeldung ab.

Ferien gewährt die Anſtalt ca.7 10 Tage zu Oſtern, Pfingſten und Michaelis, Ferie

ca. 14 Tage zu Weihnachten und im Juli oder Auguſt. Dieſelben werden ſtets ſo

gelegt und ihre Dauer ſo bemeſſen, daß Zöglingen, die im folgenden Monat in⸗

Examen gehen, kein Nachteil daraus erwächſt.

Für Ferien, ſowie für kürzeren oder längeren Urlaub einzelner findet kein

Honorarabzug ſtatt.

Verbeſſerungen in Organiſation und Lehrplan ſind vorbehalten. Telegramum⸗ Alaeneinee

adreſſe: Pädagogium, Gießen. Sprechſtunden des Direktors⸗täglich von 10 11

und 2 4Uhr, mit Ausnahme der Sonntage, an denen vorherige Anmeldungerbeten.

Gießen, den 1. März 1913.

Brackemann, Direktor.