Jahrgang 
1931
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Der Elternrat der Anſtalt, deſſen Vorſitzender Aniverſitätsprofeſſor Dr. jur. Roſen⸗ berg, Moltkeſtr. 3, iſt, hat die Aufgabe, die Beziehungen zwiſchen Elternſchaft und Schule zu pflegen. Er nimmt auch Wünſche und Anregungen der Elternſchaft entgegen und iſt zu deren Vertretung bereit. Doch iſt es nicht ſeine Aufgabe, ſich mit den die einzelnen Schüler betreffen⸗ den Angelegenheiten zu beſchäftigen. In ſolchen bitten wir auch in Zukunft ſich an die Fach⸗ lehrer, Klaſſenführer und den Direktor zu wenden, die jederzeit zu Auskünften bereit ſind. Die Beſprechungen mit den Lehrern bitten wir mit dieſen zu verabreden; ſie ſollen im Anſtaltsge⸗ bäude, nicht in den Privatwohnungen ſtattfinden. Der Direktor iſt täglich von 11 ½ 12 ½ Ahr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen, auch zu jeder anderen Zeit nach vorheriger Verſtändigung.

Die ſonſtigen für die Schüler und deren Eltern wichtigen Beſtimmungen ſind in der unſeren Zeugniſſen vorgedruckten Schulordung, den Nichtlinien über die Verſetzung der Schüler und den Mitteilungen der Anſtalt an die Eltern enthalten.

In das kommende Schuljahr fallen folgende Ferien: Pfingſtferien vom 24. bis 30. Mai, Sommerferien vom 25. Juli bis 22. Auguſt, Herbſtferien vom 27. September bis 10. Oktober, Weihnachtsferien vom 20. Dezember 1931 bis 2. Januar 1932, Oſterferien vom 20. März bis 9. April.

Gießen, im März 1931.

Heſſiſche Direktion des Landgraf⸗Ludwigs⸗Gymnaſiums. Altendorf, Oberſtudiendirektor.