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folgende Geſchenke: 3 Büſten, 2 Bilderſtänder, 1 Bekleidungspuppe mit antiken Gewändern, 3 Sammlungen von Klaſſenbildern, 1 gerahmtes Bild(Antigone und Ismene), 1 Sammlung von Photographien von Anſchauungsmaterial für den altſprachlichen Unterricht, 1 Diptychon, 1 Modell eines griechiſchen Hauſes— alſo eine überaus reiche Spende, für die wir zu beſonderem Dank verpflichtet ſind.— Das Kultusminiſterium überwies die Schriften „Deutſche Hochſchulſtatiſtik f. d. Winterſ. 1929/30“,„Volk und Reich“, politiſche Monatshefte. 1929, Heft 11/12 mit Aufſätzen über das Problem des deutſchen Weſtens,„Um Deutſchlands wirtſchaftliche Zukunft“ von Reg. Rat L. Horwitz, heſſ. Geſundheitsrechenbuch, hrsg. durch die heſſ. Wanderausſtellung für Geſundheitspflege und ſoziale Fürſorge, in mehreren Stücken, den Kalender des deutſchen Auslandinſtitutes. Das Städt. Tiefbauamt ſpendete an⸗ läßlich der Feuerſchutzwoche das Heft„Feuerverhütung“ zur Verteilung an die Primaner, die Direktion des Städt. Elektrizitätswerkes die Anſchauungstafel„Von der Kohle zur Elektrizität“ mit Erläuterungsheft, die Siemens⸗ und Schuckert⸗Werke zu Wetzlar, die Adlerwerke zu Frankfurt Schriften, die in die Arbeitsweiſe ihrer Betriebe einen Einblick geben, Dr. Thöne zwei ſeiner Schriften, Regierungsbaurat Steinbach das Buch„Die Akkumulatoren für Elektrizität“, der Schüler Heinz Henkel(O III) ein von ihm verfertigtes, auseinandernehmbares Modell eines niederſächſiſchen Bauernhauſes und ein Relief von Nordamerika.
Wir haben weiterhin zu danken für die fortlaufende Unterſtützung der Elternſchaft durch den Sonderbeitrag, der uns inſtand ſetzt, die Schülerbücherei zu vervollſtändigen, in Einzelfällen Zuſchüſſe an bedürftige Schüler zu geben, unſere beiden Fonds zur Unterſtützung ſolcher Schüler und zur Herſtellung eines Ehrenmales für die im Weltkrieg gefallenen Schüler und Lehrer zu verſtärken.
Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag, dem 20. April, vormittags 9 Ahr mit der Prüfung derjenigen neu aufgenommenen Schüler, die noch nicht vor Beginn der Oſterferien ge⸗ prüft ſind. Am Dienstag, dem 21. April, vormittags 7 beginnt der ſtundenplanmäßige Anterricht.
Die Geſuche um Freiſtellen ſind, auch für ſolche Schüler, die bisher im Beſitze einer Freiſtelle waren, in der erſten Woche des neuen Schuljahres unter Benutzung eines Vordruckes, der bei dem Direktor zu erhalten iſt, einzureichen. Für die Verleihung von Freiſtellen gelten, abgeſehen vom Nachweis der Bedürftigkeit, folgende Beſtimmungen: Freiſtellen werden nur an ſolche Schüler gegeben, deren Fleiß nicht beanſtandet iſt, und die in Betragen, Aufmerkſamkeit und in den Leiſtungen die Note 1 oder 2 haben. Schüler und Schülerinnen der Obertertia und Anterſekunda können beim Vorliegen ganz beſonderer Verhältniſſe mit Genehmigung des Kultus⸗ miniſteriums ausnahmsweiſe eine Freiſtelle erhalten, auch wenn ſie nur die Geſamtnote 3 erreicht haben; es muß jedoch eine wirkliche 3 ſein und nicht eine ſolche, die zwiſchen 3 und 4 liegt. Bei Schülern der drei oberen Klaſſen kann auch eine Freiſtelle verliehen werden, wenn die Leiſtungen mit 3 bezeichnet ſind. Schüler mit der Geſamtnote 4 erhalten keine Freiſtelle.
Das Heſſiſche Kultusminiſterium hat durch eine Verfügung vom 8. Januar 1931 die Be⸗ ſtimmungen über die Aufnahme und die Verſetzungen der Schüler in folgender Weiſe verſchärft: 1) Alle neu eingetretenen Sextaner, auch ſolche, die die Aufnahmeprüfung be⸗ ſtanden haben, müſſen noch eine Probezeit durchmachen. Sobald ſich herausſtellt, daß ein neu aufgenommener Sextaner für die höhere Schule noch ungeeignet iſt, iſt er in die Volksſchule zurückzuverweiſen. Der letzte Zeitpunkt für dieſe Zurückverweiſung iſt der Beginn der Sommer⸗ ferien. Den Eltern iſt von der beabſichtigten Zurückverweiſung möglichſt frühzeitig Mitteilung zu machen und Gelegenheit zur Ausſprache zu geben.— 2) Wenn ein Schüler auf der Anter⸗ ſtufe(VI-IV) das zweite Mal ſitzen bleibt, muß er— unverſchuldete Fälle ausgenommen— aus der höheren Schule ausſcheiden. Ebenſo ein Schüler, der in derſelben Klaſſe zweimal ſitzen bleibt, einerlei auf welcher Stufe.— 3) Wenn ein Schüler, der auf der Mittelſtufe einmal ſitzen geblieben iſt, in Oberſekunda nicht verſetzt wird, kann er— unverſchuldete Fälle ausge⸗ nommen— auch nach Wiederholung der Klaſſe mit nur genügendem Ergebnis nicht in die Prima aufgenommen werden, wohl aber kann ihm dann ein Abgangszeugnis erteilt werden, das ihm die Primareife zuſpricht.


