Jahrgang 
1916
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b) Unter den bei a angegebenen Dorausſetzungen kann Schülern der Oberſekunda und der Unterprima zum 1. Juli 1916 die Reife für die nächſthöhere Klaſſe durch Beſchluß des Lehrerrates zuerkannt werden.

c) Ebenſo darf Schülern, die ſeit Oſtern 1910 der Unterſekunda angehören, unter den gleichen Dorausſetzungen vor Beginn der Sommerferien die wiſſenſchaftliche Be⸗ fähigung zum einjährigen Dienſt zugeſprochen werden.

4. Wir haben bereits in einem früheren Rundſchreiben dargelegt, wie durch das Leſen der ſ. g. Schundliteratur die phantaſie verwildert, wie die Zeit vergeudet und die Hrbeitsluft ge⸗ lähmt wird. Dieſe 6efahr beſteht eben in erhöhtem Maße. Die Jugend lechzt jetzt naturgemäß nach Schriften über den Krieg. Die Kriegsliteratur aber hat neben manchen vortrefflichen auch viele minderwertige Erzeugniſſe geꝛeitigt, die unter dem Deckmantel der Zeitgeſchichte die alten verwerflichen Ziele der Schundliteratur verfolgen. Das gilt insbeſondere für die zahlreichen Zehnpfennigheftchen mit ihrem die lerven aufpeitſchenden Inhalte. Die Eltern werden darum gut tun, den Leſeſtoff ihrer Kinder ſorgfältig zu prüfen und gewiſſenhaft zu überwachen.

5. Die tage, an denen die Rückgabe der ſchriftlichen Hrbeiten erfolgt, und die Sprech⸗ ſtunden der einzelnen fjerren im 6umnaſialgebäude(nicht in ihrer privatwohnung) werden den Eltern dieſes Mal durch Bekanntgabe an die Schüler mitgeteilt werden.

6rofßh. Direktion des Landgraf⸗Cudwigs⸗éSumnaſiums Dr. henſell

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