Jahrgang 
1912
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sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen überein- stimmen.

3. Angesichts der zahlreichen Unglücksfälle, die durch das unvorsichtige Spielen mit geladenen Schußwaffen in neuerer Zeit herbeigeführt wurden, wollen wir es nicht unterlassen, den Eltern recht dringend ans Herz zu legen, ihre Söhne nach dieser Seite hin sorgsam zu überwachen. Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß unlängst in zwei Fällen, in denen Schüler geladene Schußwaffen in die Schule mitbrachten, die Schuldigen von unserer vor- gesetzten Behörde mit der Strafe der Ausweisung belegt wurden, und daß in ähnlichen Fällen die gleiche strenge Strafe unnachsichtlich verhnängt werden wird.

4. Wie im vorigen Jahre werden auch im neuen Schuljahre den Eltern sowohl die Tage, an denen die verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten zurückgegeben werden, als auch die Stunden schriftlich mitgeteilt, in denen die einzelnen Herren im Gymnasium (nicht in ihrer Privatwohnung) zu sprechen sind. Wir bitten die Eltern unserer Schüler von dieser Einrichtung einen ausgiebigen Gebrauch zu machen und sich nicht durch die öfters gehörte Befürchtung, sie könnten lästig fallen, hiervon abhalten zu lassen. Es liegt gleicherweise im Interesse der Schule wie der ihr anvertrauten Schüler, wenn solche Aus- sprachen möglichst oft stattfinden, damit das wünschenswerte gute Einvernehmen zwischen dem Elternhause und der Schule recht befestigt werde. Wir sind jederzeit gern bereit, in Erziehungsfragen, auch wenn sie nur das häusliche Leben unserer Schüler betreffen, die Eltern zu beraten, und bitten ergebenst darum, uns über Unzuträglichkeiten, die die Hand- habung der Schulzucht erschweren oder eine Uberbürdung der Schüler herbeiführen könnten, vertrauensvoll Mitteilung zu machen.

Die Großherzogliche Direktion des Landgraf-Ludwigs-Ggmnasiums. Dr. Hensell.