Jahrgang 
1912
Einzelbild herunterladen

11

VIII. Ubersicht über die Berechtigungen der Großh. Gumnasien.

Es berechtigt:

a) das Reifezeugnis zu folgenden Studien und Berufsarten: 1. Theologie, 2. Rechtswissen- schaft, 3. Heilkunde, 4. Klassische Philologie, 5. Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 6. Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach, 7. Forstfach, 8. Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektro- chemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst, 90. Höheren Post- und Telegraphen- dienst, 10. Erlaß der Fähnrichsprüfung, 11. Erlaß der Seekadettenprüfung(im Eng- lischen Notegut!9), 12. Schiffsbau- und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der Kaiserl. Marine, 13. Tierheilkunde, Zulassung zur Roßarztschule und-Prüfung, 14. Zahnheilkunde, 15. Lehramt der Landwirtschaft;

b) das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima: 1. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preußisch-hessischen Eisenbahndienst, 2. Marineverwaltungsdienst, Verwaltungs- sekretariat bei den Kaiserl. Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine(mit Englisch);

c) das Zeugnis der Reife für Prima: 1. Reichsbankdienst, 2. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung, 3. Apothekerfach, 4. Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im hessischen Finanzfache und Verwaltungsdienste;

d) das Abschlußzeugnis nach einjährigem Besuche der Untersekunda: 1. Intendantursubalterndienst beim Fleere, 2. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine;

e) das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda: 1. Zulassung zur speziellen Prüfung der I. Kategorie in dem hessischen Finanzfach, 2. Zulassung zum Vorbereitungsdienste für die Gerichtsschreiberprüfung, 3. Einj.-Freiw.-Dienst;

f) das Zeugnis über den erfolgreichen einjährigen Besuch der Obertertia befreit von der Pflicht zum Besuche der Fortbildungsschule.

IX. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April, morgens 8 Uhr, mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Dienstag, den 16. April, haben die Schüler des Gymnasiums um 8 Uhr, die der 1. und 2. Vorschulklasse(letztere Lonystraße 4) um 9 Uhr, die der 3. Vorschulklasse(Brandplatz 3) um 10 Uhr zu erscheinen.

2. Wir geben den Eltern die nachstehende Verfügung unserer vorgesetzten Behörde bekannt:»Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Übergang zu einem ihrer anders gearteten Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollziehen zu lassen, bestimmen wir, daß Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht erreichen, durch Beschluß des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn