Jahrgang 
1894
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6. Bekanntmachung.

Ueber Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnasium und die Vorschule.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium und in die Vorschule werden Montag den 9. April morgens von 9 11 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnasiums entgegengenommen. Die Nachprüfungen finden Montag den 9. April von morgens 8 Uhr ab, die Aufnahmeprüfungen an demselben Tage von 11 Uhr ab statt; der Unterricht beginnt Dienstag den 10. April morgens 8 Uhr.

Zur Aufnahme in die Sextagenügt daszurückgelegte neunte Lebens- jahr. Bedingungen der Aufnahme sind geläufiges Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der deutschen Deklination und Konjugation mit lateinischer Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtschreibung und im Gebrauch der vier Grund- rechnungsarten.

Erfahrungen der verflossenen Jahre mögen die Bitte an die verehrlichen Eltern recht- fertigen, ihren Söhnen doch auch ihrerseits die Teilnahme an den monatlichen Schulspazier- gängen zur Pflicht zu machen; die Anordnungen der vorgesetzten Behörde für den Schutz der Gesundheit können nur dann ihre volle Wirkung äulsern, wenn sie durch das Elternhaus Unter- stützung finden. Ganz besonders gilt dies auch für die Erhaltung der Sehkraft, und ich erlaube mir die an die Schüler verteilten gedruckten Ratschläge, welche hierauf Bezug nehmen, recht dringend wohlwollender Beobachtung und Förderung zu empfehlen. Ebenso möchte ich das Elternhaus ersuchen, durch regelmälsige Kontrolle die Wirksamkeit der neueingeführten Auf- gabenbücher zu fördern.

Grofsherzogliche Direktion des Gymnasiums zu Gielsen.

Prof. Dr. H. Schiller, Geh. Oberschulrat.