17 welche auſserhalb geübt werden, ohnmächtig. Nur wenn Elternhaus, Gesellschaft und Schule Hand in Hand gehen, ist auf diesem Gebiete ein Erfolg zu erwarten. Die Eltern vor allen sind in der Lage und haben die Pflicht, das Verhalten ihrer Kinder auſserhalb der Schule zu überwachen, und ich richte deshalb die dringende Bitte an sie, doch alle Wahrnehmungen, die sie in Bezug auf erhebliche Anderungen in diesem Verhalten machen, vertrauensvoll der Schule mitzuteilen, die stets bereit sein wird ‚ ihnen jede Unterstützung zu gewähren. Die Ver- heimlichung trägt stets bittere Früchte; sie war in allererster Linie der Grund der erwähnten beklagenswerten Ereignisse; schwächliche Nachgiebigkeit gegen die Genuſssucht und Eitelkeit der Jugend hat sich dazu gesellt. Die Schule kann hier direkt nicht eingreifen, da die Rege- lung des häuslichen Lebens dem Elternhause überlassen werden muſs; sie kann diesem bloſs ratend, warnend, helfend zur Seite treten. Zu diesem Zwecke besteht seit längerer Zeit am hiesigen Gymnasium die Einrichtung, daſs jede erheblichere Verfehlung und Abweichung eines Schülers durch den Ordinarius den Eltern mitgeteilt und in derselben Zuschrift die Sprech- stunde des betr. Lehrers bezeichnet wird, wenn den Eltern eine Besprechung wünschenswert erscheint. Mehr kann die Schule nicht thun; sie muſs aber auch die Verantwortung in jedem Falle ablehnen, wo ihren Mitteilungen, Ratschlägen und Warnungen keine oder nicht genügende Beachtung geschenkt wird.
Grofsherzogliche Direktion des Gymnasiums zu Gielsen.
Prof. Dr. H. Schiller, Geh. Oberschulrat.


