Jahrgang 
1892
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aus Budapest; am 27. Juli Herr Dr. Heufsner, Direktor des Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums in Kassel; am 9. August Herr H. de B. Gibbins M. A. von The High School in Notting- ham; am 17. September Herr Prof. Paul Melon aus Paris; vom 21. 24. September Herr Prof. Dr. Hoffmann aus Gent; vom 9.14. Dezember Herr Prof. Dr. Ruin aus Helsingfors; vom 1. 12. März 1892 Herr Prof. Dr. Collard aus Loewen.

Herr Oberschulrat Soldan wohnte vom 10.12. Februar dem Unterrichte in fast allen Klassen an.

Bei der am 27. Jan. abgehaltenen religiösen Schulfeier zu Ehren des Allerh. Geburtsfestes Sr. Maj. des deutschen Kaisers sprach Professor Stamm, der auch bei der Eröffungsfeier des Wintersemesters des Allerh. Geburtsfestes Sr. Königl. Hoheit des Groſsherzogs geziemend gedachte. Derselbe hielt auch den religiösen Trauerakt ab, der am 17. März, dem Beisetzungs- tage des Höchstseligen Groſsherzogs Ludwig IV, veranstaltet wurde.

Für verschiedene Geschenke in die Bibliothek und in die Sammlungen bleibt die Schule den Gebern zu Danke verpflichtet.

6. Bekanntmachung.

Ueber Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnasium und die Vorschule.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnasium und in die Vorschule werden Montag den 25. April morgens von 9 11 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnasiums entgegengenommen. Die Nachprüfungen finden Montag den 25. April von morgens 8 Uhr ab, die Aufnahmeprüfungen an demselben Tage von 11 Uhr ab statt; der Unterricht beginnt Dienstag den 26. April morgens 8 Uhr.

Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebens- jahr. Bedingungen der Aufnahme sind geläufiges Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der deutschen Deklination und Konjugation mit lateinischer Terminologie, angehende Sicherheit in der Rechtschreibung und im Gebrauch der vier Grund- rechnungsarten.

Erfahrungen des verflossenen Jahres mögen die Bitte an die verehrlichen Eltern recht- fertigen, ihren Söhnen doch auch ihrerseits die Teilnahme an den monatlichen Schulspazier- gängen zur Pflicht zu machen; die Anordnungen der vorgesetzten Behörde für den Schutz der Gesundheit können nur dann ihre volle Wirkung äuſsern, wenn sie durch das Elternhaus Unter- stützung finden. Ganz besonders gilt dies auch für die Erhaltung der Sehkraft, und ich erlaube mir die an die Schüler verteilten gedruckten Ratschläge, welche hierauf bezug nehmen, recht dringend wohlwollender Beobachtung und Förderung zu empfehlen.

Die beklagenswerten Vorfälle, welche im Laufe dieses Schuljahres eine Anzahl von Schülern der hiesigen höheren Lehranstalten auf die Anklagebank und ihren Eltern tiefen Schmerz brachten, legen mir die Pflicht auf, um kräftige und bereitwillige Unterstützung zu bitten, wenn die Schule sich genötigt sieht, Mitteilungen über Fleiſs, Leistungen und Verhalten der Schüler an die verehrlichen Eltern zu richten. Die Schule kann die Schüler nur wenige Stunden des Tages beeinflussen; naturgemäſs wird in dieser Zeit der Unterricht in erster Linie stehen. Die sittliche Bildung kann und muſs die Schule zwar fördern, aber sie ist gegen die Einflüsse,