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(566. v. Chr.) bekannt. S. die weit. Nachweisungen bei K. O. Müller in der allgem. Encyklop. unter Pallas Athene. S. 85.§. 20. Not. 30.
Der musikalische Wettkampf(besser vielleicht musischer, gei- stiger Wettkampf, dyoy oroues, und dyGαν 110u⁹εν⁶). Obgleich derselbe am spätesten hinzukam, so wurden doch die agonistischen Feierlichkeiten am 25ten Tage des Hekatombaion mit ihm begonnen. Hauptgegenstände bei demselben waren Musik, Declamation, namentlich rhapsodischer Vortrag homerischer Gedichte. Seine Entstehung verdankt er dem Perikles (vermuthlich Olymp. 83, 3. 444. v. Chr. Glanzperiode Athens D), der selbst in der Eigenschaft eines Athlotheten dabei thätig war. Plut. Pericl. Cap. 13. Mit seiner Einführung bildete auch eigentliche Musik einen Hauptbestandtheil der Wettkämpfe, und aller Wahrscheinlichkeit nach traten nun auch gleich verschiedene Arten von Musikern, Flötenspieler(au³ν⁴, Citherspieler(ν αρισα, Cithersänger(αυσαααρρο⁶), und vielleicht auch Flötensänger(æ³ςοi) dabei auf. Plut. a. a. O. Philostrat. Vit. Apol- lon. Tyan. VII, 11. u. Suidas s. v. Ouννι. Schol. zu Aristophan. Nub. v. 971. Daſs indessen auch eigentliche dramatische Vorstellungen dabei vorkamen, beruht auf einer misverstandenen Stelle des Diogen. Laäért. III. 56, Vergl. Hermann. gottesd. Alterth. d. Gr.§. 54. N. 19. S. 277, Der Schauplatz der musikalischen Aufführungen war das Odeion. Plut. a. a. 0. u. Suidas u. d. W.
Mit der Leitung des gesammten panathenäischen Agon war eine eigens hierzu bestellte Behörde beauftragt, die aus zehn Mitgliedern bestand, die sogenannten Athlotheten. Aus jeder Phyle wurde einer gewählt. Ihre Functionen dauerten jelesmal vier Jahre. Pollux Onomast. VIII, 93. Aod*rau Sevd 1* eiGrr, elg zar vr2ir. Souitdνεέιντεε 44 d́ο, νονασα Tεᷣαꝓνρα Sry, 321 10 dtaννκνααι τα HNardφνάνηναυα T0 de 110ν⁶μην, 21 T-„ pu³1⁶ν, 2¹ ri„ iodoniar: Ihre Stellen wurden höchstwahrscheinlich nicht durch's Loos besetzt, sondern durch Wahl. In der bereits oben wiederholt angeführten Stelle Plutarch's zum wenigsten wird Perikles ausdrücklich als dνιοσέτ aA Hed eic bezeichnet. Auch muſsten sie sich vor dem Antritt ihres Amtes einer förmlichen Prüfung unterwerfen. Sie hatten indessen nicht nur die Aufsicht über die Kümpfer, sondern auch die Polizei über das gesammte zuschauende Publicum. So hatten sie namentlich auch darauf zu sehen, dafs unter allen Umständen Anstand und Sitte während des Festes beob- achtet wurde, und daſs kein Zuhörer in unanständiger oder auch nur un- angemessener Kleidung erschien. In farbigen Kleidern zu erscheinen, galt für einen förmlichen Verstoſs, und wer sich dessen schuldig machte, konnte sicher auf Entfernung aus dem Kreise der Zuschauer durch den Athlotheten gefaſst sein. Lucian Nigrin. Cap. 14. Die bedeutenden Ausgaben, welche der Staat auf diese Wettkämpfe verwandte, erhielten sie von dem rauiag der heiligen Kasse der Athene(Boeckh. Corp. Inser. Gr. nr. 147.), und nun gieng das zu vertheilende Geld durch ihre Hände. Zu ihren Diensten standen noch besondere azzuelerai, welchen die Anordnung und Beauf- sichtigung der anderweitigen Eestlichkeiten obgelegen zu haben scheint. Auſserdem hatten sie Strafgewalt, und vermuthlich standen einige Ruthen-


