Jahrgang 
1928
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4. Erlaß des Reichswehrministers vom 20. Januar 1928: Die Einstellung von Freiwilligen, die die Offizier-, Sanitätsoffizier- und Veterinäroffizierlaufbahn anstreben, erfolgt am 1. April jeden Jahres; Vorbedingung dafür ist Bestehen der Reifeprüfung einer neunklassigen höheren Lehranstalt. Die Anwärter müssen ihr Einstellungsgesuch in der ZTeit vom 1. April bis 31. Mai des der Einstellung vorausgehenden Jahres bei den Truppen- teilen, bei denen sie einzutreten wünschen, vorlegen.

Ministerialerlaß vom 20. Februar 1928: Für die praktische Ausbildung der sich dem technischen Studium widmenden Abiturienten sind Auskunftsstellen an den Technischen fiochschulen eingerichtet worden, deren Aufgabe in der Vermittlung von Praktikanten- stellen besteht.

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7. Mitteilungen an die Eltern.

Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schulzeit kann die Schule, am wenigsten eine solche wie die unsere, bei der ¼ der Schüler außerhalb des Schulortes wohnen, nicht verantwortlich gemacht werden. Die Beaufsichtigung der Schüler in der schulfreien Zeit muß Sache der Eltern bleiben. Dringend wünschenswert ist dagegen eine vertrauensvolle Zusammen- arbeit zwischen Elternhaus und Schule. Zur engeren Fühlungnahme bieten die Sprechstunden des Direktors und der Lehrer die beste Gelegenheit. Ganz besonders gilt dies von den Klassen- leitern, die am ersten in der Lage sind, den Eltern die gewünschte Auskunft zu geben. Je häufiger und regelmäßiger solche Aussprachen erfolgen, umso größer wird der Nutzen für beide Teile sein. Ganz verkehrt ist es dagegen, wenn die Fühlungnahme erst in den letzten Wochen des Schuljahres einsetzt. Handelt es sich um Schüler, deren Versetzung ernstlich gefährdet ist, so ist dann fast nie mehr etwas zu erreichen; auch Privatstunden sind in solchen Fällen zwecklos. Nicht dringend genug können Eltern gebeten werden, schon den ferbst- und Weih- nachtszeugnissen, sowie sonstigen Mitteilungen der Schule ihre ganze Aufmerksamkeit zu widmen. Der Inhalt des Zeugnisses und erst recht besondere Bemerkungen dazu geben genügenden Aufschluß über Fortschritte oder Rückschritte des Schülers. Auch die häuslichen Arbeiten müssen bei jüngeren Schülern stets, bei älteren noch oft genug überwacht werden. Ein Durchsehen des Aufgabenbuches wird dringend empfohlen. Ohne häusliche Arbeit kann keine Schule aus kommen. Schüler, die hier länger oder dauernd versagen, können unmöglich das Klassenziel erreichen. Nicht unterlassen darf ich es, auch in diesem Jahr die Eltern zu bitten, dem Ver- kehr und der Lektüre ihrer Söhne alle Aufmerksamkeit zu schenken. Ganz besonders sei auf die Fahrschüler hingewiesen, über deren Verhalten von den Bahnbeamten und Nitreisenden immer wieder Klage geführt wird.

Der jährliche Versicherungsbeitrag von Mk. 1.50 ist in zwei Beträgen zu Beginn eines jeden flalbjahres zahlbar.

Der vierjährige Besuch der Grundschule ist weiterhin Bedingung für die Aufnahme in die VI. Die Aufnahme nach drei Grundschuljahren soll Ausnahme für besonders beanlagte Kinder bleiben und ist an die vorherige Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde für die betreffende Grundschule geknüpft.

Geisenheim, im Mai 1928. Der Studien-Direktor:

Hugo Brokmann.