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derselben, 3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes. Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertig- keiten(vom Blatt Singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel) am Akademieort einberufen. Die Bewerberinnen werden sich in einer Auf-— nahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen müssen. Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten. gez. Becker.
8. Mitteilungen an die Eitern.
Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schulzeit kann die Schule, am wenigsten eine solche wie die unsere, bei der 9¾ der Schüler außerhalb des Schulortes wohnen, nicht verantwortlich gemacht werden. Die Beaufsichtigung der Schüler in der schulfreien Zeit muß Sache der Eltern bleiben. Dringend wünschenswert ist dagegen eine vertrauensvolle Zusammen- arbeit zwischen Elternhaus und Schule. Zur engeren Fühlungnahme bieten die Sprechstunden des Direktors und der Lehrer die beste Gelegenheit. Ganz besonders gilt dies von den Klassen- leitern, die am ersten in der Lage sind, den Eltern die gewünschte Auskunft zu geben. Je häufiger und regelmäßiger solche Aussprachen erfolgen, umso größer wird der Nutzen für beide Teile sein. Ganz verkehrt ist es dagegen, wenn die Fühlungnahme erst in den letzten Wochen des Schuljahres einsetzt. Handelt es sich um Schüler, deren Versetzung ernstlich gefährdet ist, so ist dann fast nie mehr etwas zu erreichen; auch Privatstunden sind in solchen Fällen zwecklos. Nicht dringend genug können Eltern gebeten werden, schon den Herbst- und Weih- nachtszeugnissen, sowie sonstigen Mitteilungen der Schule ihre ganze Aufmerksamkeit zu widmen. Der Inhalt des Zeugnisses und erst recht besondere Bemerkungen dazu geben genügenden Aufschluß über Fortschritte oder Rückschritte des Schülers. Auch die häuslichen Arbeiten müssen bei jüngeren Schülern stets, bei älteren noch oft genug überwacht werden. Ein Durchsehen des Aufgabenbuches wird dringend empfohlen. Ohne häusliche Arbeit kann keine Schule aus- kommen. Schüler, die hier länger oder dauernd versagen, können unmöxglich das Klassenziel erreichen. Nicht unterlassen darf ich es, auch in diesem Jahre die Eltern zu bitten, dem Ver- kehr und der Lektüre ihrer Söhne alle Aufmerksamkeit zu schenken. Ganz besonders sei auf die Fahrschüler hingewiesen, über deren Verhalten von den Bahnbeamten und Mitreisenden immer wieder Klage geführt wird.
Der jährliche Versicherungsbeitrag wurde in diesem Jahre auf Mk. 1.50 erhöht und ist in zwei Beträgen zu Beginn eines jeden Halbjahres zahlbar.
Der vierjährige Besuch der Grundschule ist weiterhin Bedingung für die Aufnahme in die VI. Die Aufnahme nach drei Grundschuljahren soll Ausnahme für besonders beanlagte Kinder bleiben und ist an die vorherige Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde für die betreffende Grundschule geknüpft.
Geisenheim, im Mai 1927.. Der Studien-Direktor:
Hlugo Brokmann.


