Jahrgang 
1905
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Schule und Haus ein dauernder sein! Wenn den Eltern oder Pflegern einzelner Schüler besondere Mitteilungen von der Schule zugehen, so werden sie gebeten, das Schreiben mit Unterschrift versehen mõglichst umgehend an den Direktor der Anstalt zurückzusenden oder ihm eine Empfangsbescheinigung zugehen zu lassen.

Schulgeld. Das Schulgeld ist vierteljährlich im ersten Monate eines jeden Quartals zu bezahlen. Es beträgt jährlich für Sexta 90 Mark und steigt mit jeder Klasse um 10 Mark. Für die Lateinschüler ist es einheitlich auf 130 Mark festgesetzt. Schulgeldermässigungen können erst nach halbjährigem Besuche der Anstalt gewährt werden. Bedingungen hier- für sind Bedürftigkeit der Eltern und Würdigkeit des Schülers. Die Ermässigung erfolgt jedesmal für höchstens ein halbes Jahr und muss alsdann von neuem beantragt werden. Diesbezügliche Gesuche sind schriftlich gleich zum Beginne des Schulhalbjahres an den Direktor oder an den Vorsitzenden des Kuratoriums zu richten.

Anmeldung. Die Anmeldung eines Schülers muss durch den Vater oder dessen berechtigten Stellvertreter persönlich oder schriftlich geschehen. Dabei sind einzureichen: 1. Die Geburtsurkunde. 2. Ein Impf- bezw. Wiederimpfungsschein. 3. Ein Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule oder ein beglaubigtes Zeugnis über die private Vorbildung und das Betragen des aufzunehmenden Schülers.

Aufnahme. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 910 Jahren das geeignetste. Bei jährlicher Versetzung haben dann die Schüler nach 6 Jahren, also im Alter von 15 16 Jahren, die Schule durchgemacht; es bleibt alsdann noch Zeit genug, einen praktischen Beruf zu ergreifen, falls nicht die Fortsetzung der Studien an einer Vollanstalt beabsichtigt ist. Bedingungen für die Aufnahme in die Sexta sind: 1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Einige UÜbung, Vorgesprochenes in deutscher und lateinischer Schrift ohne grössere Fehler gegen die Rechtschreibung niederzuschreiben. 3. Eine reinliche, leserliche Handschrift. 4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 5. Einige Kenntnis der biblischen Geschichte.

Beginn des Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 1. Mai, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung der neuen Schüler. Der Unterricht nimmt Dienstag, den 2. Mai, seinen Anfang.

Ferienordnung für das Schuljahr 1905 1906:

Schulschluss: Wiederbeginn: Ostern: Sonnabend, den 15. April. Dienstag, den 2. Mai. Pfingsten: Sonnabend, den 10. Juni. Dienstag, den 20. Juni. Sommer: Sonnabend, den 15. Juli. Mittwoch, den 16. August. Michaelis: Sonnabend, den 30. September. Freitag, den 13. Oktober.

Weihnachten: Sonnabend, den 23. Dezember. Dienstag, den 9. Januar 1906.

Geisenheim, im April 1905. K. Beckmann, Direktor.