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I. Allgemeine Lehrverfassung.
Vorbemerkung. Die Anstalt ist eine Realschule. Für die drei unteren Klassen ist paralleler Gymnasialunterricht vorgesehen, und zwar in der Weise, dass die Gymnasiasten oder Lateinschüler statt des Französischen wahlfreien Unterricht im Lateinischen erhalten. In der Quarta bekommen, die Gymnasiasten ausserdem in wöchentlich 4 Stunden französi- schen Anfangsunterricht, für den die Zeit dadurch gewonnen wird, dass die Schüler am Schreibunterricht nicht teilnehmen und in Rechnen und Mathematik— wie auf dem Gym-
nasium— nur 4 Stunden wöchentlich haben.
L= Lateinschüler, R= Realschüler.
1. Ubersicht
über die einzelnen Lehrgegenstände und die für jeden derselben bestimmte Stundenzahl.
In der folgenden UÜbersicht bedeutet:
—
Lehrgegenstände.
IV.
—
Zahl
Religionslehre: a) katholische.
b) evangelische
Deutsch und Geschichtserzahlungen.
Lateinisch.
Französisch
Englisch
—1
Geschichte
Ereanle.
Rechnen und Mathematik.
Naturbeschreibung.
1 Physik.
Chemie und Mineralogie.
1
Schreiben.
Zeichnen
10
Turnen.
Singen.
Gesamtzahl
30
198


