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II. Aus den Erlassen und Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Verfügung vom 21. März 1896, dass an der Kgl. Turnlehrer-Bildungs-Anstalt in Berlin zu Anfang Oktober d. J. wiederum ein halbjähriger Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden wird.
2. Ministeriälerlass, mitgeteilt am 31. März 1896, die Schulprogramme und deren wissenschaſtliche Abhandlungen betreffend.
3. Ministerialerlass, mitgeteilt am 4. April 1896, über die Vermehrung des lateinischen Unterrichts in der Untersekunda um eine Stunde wöchentlich.
4. Verfügung vom 4. April 1896, dass der diesjährige archäologische Ferienkursus für Lehrer an höheren Lehranstalten in der Zeit vom 26. Mai bis 3. Juni in Bonn und Trier abgehalten wird.
5. Verfügung vom 22. April 1896. Da die 21. Hauptversammlung des Vereins von Lehrern höherer Schulen der Provinz Hessen-Nassau und der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont auf Mittwoch den 13. Mai in Oberlahnstein angesetzt ist, wird der Direktor ermächtigt, die den Teilnehmern obliegenden Unterrichtsstunden an dem bezeichneten Tag ausfallen zu lassen.
6. Ministerialerlass, mitgeteilt am 1. Mai, dass den Fülfslehrern, die ihre Thätigkeit als Lehrer durch Teilnahme an einem Turnkursus in Berlin unterbrechen, diese Zeit angerechnet wird.
7. Ministerialerlass, mitgeteilt am 16. Juni, einen neusprachlichen Ferienkursus in Bonn betreffend.
8. Verfügung vom 15. Juni. Empfehlung der anatomischen Wandtafeln von Frenkel für den naturgeschichtlichen Unterricht.
9. Verfügung vom 17. Juli, durch welche der Anstalt der Jahrgang 1896 des Jahrbuches für Volks- und Jugendspiele als Geschenk überwiesen wird.
10. Verfügung vom 25. August, durch welche auf die vom Kaiserlichen Gesund- heitsamt ausgearbeitete Denkschrift über„Blattern und Schutzpockenimpfung“ aufmerksam gemacht wird.
11. Ministerialerlass, mitgeteilt am 14. Oktober. Empfehlung von Kehrbach, das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen in den Ländern deutscher Zunge.
12. Ministerialerlass, mitgeteilt am 4. November, dass die akademisch gebildeten Lehrer in der Regel nicht mehr als sechs Turnstunden in der Woche erteilen sollen.
13. Verfügung vom 28. November, durch welche auf die„Deutsche Zeitschrift für ausländisches Unterrichtswesen“ von Wychgram aufmerksam gemacht wird.
14. Verfügung vom 30. November, durch die ein Geschenk des Herrn Unter-— richtsministers,„Bürgerrecht und Bürgertugend“ von Marcinowski und Frommel, der Anstalt überwiesen wird.
15. Verfügung vom 28. Dezember, dass die Einführung des Deutschen Lesebuches von Muff für die Mittelstufe zu Ostern nächsten Jahres genehmigt wird.


