14 anſtalten, welche wiſſenſchaftliche Abhandlungen als Programmbeilagen oder ſonſt im Namen der Schule herausgeben, ein Exemplar ſolcher Veröffentlichungen an die Königl. Bibliothek des Unter⸗ richts⸗Miniſteriums einzuſenden haben.
9. Eine desgl. vom 4. September, überreicht durch Cirkular-Verfügung des Königl. Provinzial⸗ Schulkollegiums vom 17. September, ordnet an, daß am 1. Dezember, an welchem Tage eine allgemeine Volkszählung im deutſchen Reiche ſtattfindet, der Unterricht in allen Schulen aus⸗ fallen ſoll.
10. Eine desgl. vom 12. September, mitgeteilt durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Provinzial⸗ Schulkollegiums vom 20. September, macht den Direktoren der höheren Lehranſtalten zur Pflicht, bei dem Übertritt von Schülern preußiſcher höherer Lehranſtalten an nichtpreußiſche Schulen die geltend gemachten Gründe in jedem einzelnen Falle einer ſorgfältigen Prüfung zu unterziehen.
11. Eine desgl. vom 14. Oktober, übermittelt durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums vom 16. Oktober, bringt einen Allerhöchſten Erlaß zur Kenntnis, daß am 26. Oktober der General⸗Feldmarſchall Graf Moltke ſein 90. Lebensjahr vollendet und daß aus dieſem Anlaß Tags vorher der regelmäßige Schulunterricht ausfallen und eine entſprechende Schulfeier ſtatt⸗ finden ſoll.
12. Eine desgl. vom 25. Oktober, überreicht durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums vom 19. November, betrifft die Stellung der Zeichenlehrer und die Pflege des Zeichen⸗ unterrichts an Realanſtalten.
13. Eine desgl. vom 25. November, mitgeteilt durch Circular⸗Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums vom 28. November, bringt einen Allerhöchſten Erlaß zur Kenntnis, wonach am 1. Dezember aus Anlaß der 250 jährigen Wiederkehr des Tages des Regierungsantritts weiland des großen Kurfürſten die öffentlichen Gebäude beflaggt werden ſollen.
14. Eine Cirkular⸗Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 25. November beſpricht die Verbeſſerung in der Reinigung der Schulräume ꝛc. und fügt die zur Richtſchnur dienenden „Grundſätze für die Reinigung und Aufrechterhaltung der Sauberkeit an den dem Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Kaſſel unterſtehenden höheren Schulen“ an.
—.—— 72— III. Ghroͤniſ der Gahnle.
Nachdem am 15. April von 8 Uhr an die Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler ſtatt⸗ gefunden hatte, wurde um 10 Uhr das neue Schuljahr in der vorgeſchriebenen Weiſe eröffnet. Es traten 19 Schüler ein, zu welchen im Sommer und Herbſte noch 3 hinzukamen.
Am folgenden Tage morgens 8 Uhr nahm der regelmäßige Unterricht ſeinen Anfang.
Vom 24. Mai bis 2. Juni Pfingſtferien.
Am 18. Juni fand in der erſten Morgenſtunde eine einfache Gedenkfeier für Kaiſer Friedrich ſtatt.
Am 7. Auguſt beſuchten die Schüler der Tertig und Sekunda unter Führung des Herrn Sauerborn Marienthal, Stephanshauſen, Presberg und Lorch.
Die Herbſtferien dauerten vom 15. Auguſt bis 19. September.
Am 18. Oktober wurde die Erinnerung an den Geburtstag weiland Sr. Majeſtät Kaiſer Friedrichs in vorſchriftsmäßiger Weiſe begangen.


