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II. Peufügungen der uongeſetzlen Königl. Behönden.
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Eine Miniſterial⸗Verfügung vom 1. Februar 1890, mitgeteilt durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Pro⸗ vinzial-Schulkollegiums vom 15. April, überſendet die auszugsweiſe Abſchrift eines Berichtes des Herrn Prof. Dr. Schmidt⸗Rimpler zu Marburg über Augenunterſuchungen, welche derſelbe im Jahre 1888, u. a. auch an Schülern des hieſigen Realprogymnaſiums, angeſtellt hat, zur Kenntnisnahme und erwähnt die an einigen Anſtalten hervorgetretenen Mängel in den Einrich⸗ tungen derſelben, welche die Entwickelung und Geſunderhaltung der Augen in ſchädlicher Weiſe beeinfluſſen und unter denen beſonders das Fehlen der Reinlichkeit hervorzuheben ſei. Von der hieſigen Anſtalt heißt es:„In dem Realprogymnaſium zu Geiſenheim, einem neuen Gebäude, iſt gute Beleuchtung und verhältnismäßig große Reinlichkeit der Zimmer vorhanden.“
Eine weitere Cirkular⸗Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums von gleichem Datum ordnet eine Unterſuchung der Augen der Schüler der hieſigen Anſtalt durch den von Herrn Prof. Dr. Schmidt⸗Rimpler dazu unterrichteten Lehrer im Laufe des Sommerſemeſters an, über deren Ergebnis bis zum 1. Oktober zu berichten iſt.(Dieſe Unterſuchung nahm Herr Sauerborn am 21. Mai vor; die vorſchriftsmäßig ausgefüllten Zählblättchen wurden an Herrn Prof. Dr. Schmidt⸗Rimpler eingeſchickt, während der geforderte Bericht dem Königl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegium überreicht wurde.)
Cine desgl. vom 3. April, übermittelt durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums vom 19. April, enthält eine Anweiſung zur Ausführung der Laufübungen im Turn⸗ unterricht.
. Eine Cirkular⸗Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 10. April erwartet die
Vorlage eines methodiſchen Lehrplans für den Unterricht in der Mathematik und im Rechnen bis Ende Oktober.
Eine desgl. vom 24. April überreicht im Auftrage des Herrrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten ein Druckeremplar von der neuen„Ordnung der praktiſchen Ausbildung der Kandi⸗ daten für das Lehramt an höheren Schulen“ und bemerkt, daß innerhalb ſeines Amtsbereiches z. Zt. außer in Kaſſel auch am Gymnaſium zu Wiesbaden eine derartige Seminar⸗Einrichtung ins Leben getreten iſt.
Eine desgl. vom gleichen Datum wünſcht Auskunft über den Stand des Turnunterrichts unter Benutzung eines angeſchloſſenen Fragebogens.
z. Eine desgl. vom 12. Mai überſendet im Auftrage des Herrn Miniſters der geiſtlichen ꝛc. An⸗
gelegenheiten die Abſchrift des Allerhöchſten Erlaſſes vom 17. März, betreffend die Stiftung eines neuen Ehrenzeichens für Perſonen des Civil- und Militärſtandes unter dem Namen„Allgemeines Ehrenzeichen in Gold.“
Eine Miniſterial-Verfügung vom 6. Juni, mitgeteilt durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Pro⸗ vinzial⸗Schulkollegiums vom 16. Juni, weiſt auf den Nutzen einer maßvollen Verwertung des Zeichnens für die meiſten Unterrichtsgegenſtände hin und empfiehlt den Dirigenten, dieſe Seite des Anſchauungsunterrichts thunlichſt zu fördern.
Eine desgl. vom 16. Juli, übermittelt durch Cirkular⸗Reſkript des Königl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums vom 6. Oktober, beſtimmt, daß auch die nicht im Tauſchverkehr ſtehenden Schul⸗


