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ſo daß zu Oſtern desſelben Jahres in der Klaſſe Sexta der Lehrplan der Realſchule zur Einführung gelangen könne. Schon am 24. April machte das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium dem Kura⸗ torium die Mitteilung, daß der Herr Miniſter durch Verfügung vom 21. desſelben Monats die beantragte Umwandlung genehmigt habe.
So wurde denn mit Beginn des Monats Mai v. J. der Lehrplan der Realſchule in der Sexta eingeführt. Daß die Umwandlung der Anſtalt nur ſtufenweiſe geſchehen kann, iſt ſelbſtverſtändlich; mit der Sexta begonnen, wird dieſelbe jedes folgende Jahr auf die nächſt höhere Klaſſe ausgedehnt, ſo daß bis zum Schuljahre 1897/98 der Lehrplan der Realſchule in allen Klaſſen zur Geltung gelangt ſein wird.
I. Allgemeine Lehrverfaſſung im Schuljahre 1892/93.
J. Abersicht über die einzelnen Pehrgegenstände und die für jeden derselben bestimmte Stundenzahl.
Wöchentliche Stundenzahl in Lehrgegenſtände.— II. IIIa. IIIb. IV. V. VI. Summa. . a) katholiſch 2 2(2 2 3 3)1¹ 7 Relißennsſehre— b) evangeliſch. 2 2 9 5 3 5 7 Deutſch und Geſchichtserzählungen 3 3 3 3 ³33 35 20 Latein...... 3 4 4 7— 26 Franzöſiſch 4 5 5 5 6 25 Engliſch 3 3 3——— 9 Geſchichte und 2 2 2 2 Sönhe.... 1 2 2 2 2 2 19 Rechnen und Mathematik. 5 5 5 4 4 5 28 Naturbeſchreibung 2 2 2 2 2 2 12 Phyſik. 3124————— 3 Zeichnen 2 2 2 2 2— 10 Schreiben.———— 2 2 4 Singen.———— 2 2 4 Turnen 3(3)(3) 3[(2) 63) 6 33 33 33 V 32 31 V 30 V 180
¹) Das Zeichen() bedeutet, daß die Klaſſe gemeinſchaftlich mit der nächſt höheren unterrichtet wird.


