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gleichſteht, den Eltern noch wenig bekannt. Wir nehmen daher Anlaß, dieſelben im Folgenden zur genaueren Kenntnis zu bringen:
A. Das Zeugnis der Reife für Sekunda berechtigt
1) zum Eintritt in die untere Klaſſe einer reorganiſierten Gewerbeſchule;
2) zum Eintritt in die 2. Abteilung der Königlichen Anſtalt zur Ausbildung für Kunſt⸗ und Landſchaftsgärtner zu Potsdam;
3) zum Eintritt in die obere Abteilung des Hauptinſtituts des Kgl. Kadettenkorps zu Berlin;
4) zum Beſuch einer Kgl. Tierarzneiſchule;
5) zur Zulaſſung zur Prüfung von Zeichenlehrern an höheren Schulen, nach genoſſener ge⸗ nügender techniſcher Vorbildung;
6) zum Beſuch der Kgl. akademiſchen Hochſchule für Muſik in Berlin;
7) daſſelbe Zeugnis genügt für ſolche junge Leute, welche als Poſtgehülfen in den Poſtdienſt eintreten wollen.
B. Das Zeugnis der Reife für Oberſekunda, alſo der einjährige erfolgreiche Beſuch der Sekunda, iſt erforderlich 1) für die Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwilligen⸗Militärdienſt; 2) zum Eintritt in das Kadettenkorps der Kaiſerl. Marine; 3) für die Ausbildung als Apotheker; 4) die Zulaſſung zu den Unterrichtskurſen der Kgl. Allgemeinen Akademie der bildenden Küuſte; 5) für Anſtellung bei der Kaiſerl. Reichsbank.
C. Das Zeugnis der Reife für die Prima der Realſchule I. Ordnung, alſo das Entlaſſungs⸗ zeugnis der vollberechtigten höheren Bürgerſchule berechtigt
1) zur Zulaſſung zur Portepeefähnrichs⸗Prüfung;(Der Lehrplan der Kadettenſchulen iſt über⸗ einſtimmend mit dem der Realſchule I. Ordnung.)
2) zum Subalterndienſt bei der Intendantur der Armee und Marine nach Ableiſtung des Einjährig⸗Freiwilligen⸗Dienſtes;
3) zur Aufnahme in die Kgl. Militär⸗Roßarzt⸗Schule;
4) zum Civil⸗Supernumerariat bei den Kgl. Provinzial⸗Verwaltungsbehörden;(Kreis⸗ und Regierungsſekretär, Steuereinnehmer.)
5) zum Juſtiz⸗Subalterndienſt;(Gerichtsſekretär.)
6) zum Büreaudienſt bei der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung;
7) zum Civil⸗Supernumerariat in dem Staats⸗Eiſenbahndienſt und der Staats⸗Eiſenbahn⸗ verwaltung;
8) zur Feldmeſſerprüfung;
9) zum Markſcheiderexamen.


