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G. Schlußfeierlichkeiten.
Dienſtag den 12. April: Oeffentliche Prüfung. Vormittags von 8—12 Uhr: Von 8—8 ⁄½ Uhr Sexta u. Quinta: Religionslehre, Herr Füller.
Von 8 ½— 9„ Sexta: Latein, Herr Johannis. Von 9— 9 ½ 7 Quinta: Rechnen, Herr Vanhove. Von 9 5½— 10 5„ Geographie, Herr Vanhove. Von 10— 10 ½„ Quarta: Franzöſiſch, Herr Fleck. Von 10 ½— 11 ¼„ 7 Geometrie, Herr Melchior. Von 11 ¼— 12„ Untertertia: Latein, Herr Dr. Stiene.
Nachmittags von 3— 4 ½ Uhr. Von 3— 3 ¾ Uhr GObertertia: Algebra, Herr Dr. Wagner. Von 3 ¾4— 4 ½„ Sekunda: Geſchichte, Herr Dr. Stiene. Mittwoch den 13. April, Morgens 8 Uhr: Entlaſſung der Abiturienten, Bekanntmachung des Ascenſus und Verteilung der Cenſuren.
Zur Nachricht.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerſtag, den 28. April.
Die Aufnahme⸗Prüfungen finden tags zuvor ſtatt. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Ferien in den Vormittagsſtunden entgegen. Die Anmeldung muß unter Vorlegung des Taufs⸗ oder Geburtsſcheines ſowie eines Impf⸗ reſp. Wiederimpfſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchriftlich geſchehen, welche für die auswärtigen Schüler die Zuſtimmung des Rektors zu dem von ihnen zu wählenden Koſthauſe nachzuſuchen haben.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor dem 9. Lebensjahre. An Vor⸗ kenntniſſen wird verlangt: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift; leſerliche und reinliche Handſchrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; Sicherheit in den vier Spezies mit unbenannten Zahlen.— Vorkenntniſſe im Latein ſind nicht erforderlich.
Nach den Erfahrungen, welche wir gemacht haben, ſind die Berechtigungen der vollbe⸗ rechtigten höheren Bürgerſchule, welche einer Realſchule I. Ordnung in den entſprechenden Klaſſen


