Jahrgang 
1881
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Carl Heßberger, geb. den 10. Juni 1863 zu Fulda, kath. Konfeſſion, beſuchte die Anſtalt 7 Jahre, die Sekunda 2 Jahre, will die Prima einer Realſchule I. Ordnung beſuchen.

Otto Fink, geb. den 2. October 1863 zu Ramholz, Kreis Schlüchtern, evang. Konfeſſion, be⸗ ſuchte die Anſtalt 8 Jahre, die Sekunda 2 Jahre, will die Prima einer Realſchule I. Ordnung beſuchen.

Wilhelm Keutzer, geb. den 25. Juli 1862 zu Lauterbach, evang. Konfeſſion, beſuchte die An⸗ ſtalt 5 Jahre, die Sekunda 3 Jahre, will die Prima einer Realſchule I. Ordnung beſuchen.

Heinrich Prinz, geb. 22. November 1864 zu Neuhof, evang. Confeſſion, beſuchte die Anſtalt 7 Jahre, die Sekunda 2 Jahre, will die Prima einer Realſchule I. Ordnuug beſuchen.

Am 22. März wurde der Geburtstag Sr. Majeſtät unſers Königs und Kaiſers in der Aula des Schulgebäudes feſtlich begangen. Die Feſtrede hielt der Unterzeichnete.

D. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden von allgemeinerem Intereſſe.

Miniſterial⸗Verfügung vom 29. Mai 1880, mitgeteilt durch das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium, betr. das Unweſen der Schülerverbindungen in den oberen Klaſſen der höheren Lehranſtalten.

In derſelben heißt es:Verboten und ſtrafbar ſind alle Schülerverbindungen, für welche nicht der Direktor die ausdrückliche Genehmigung erteilt und dadurch ſeinerſeits die Verantwortlichkeit für ihre Haltung übernommen hat. Die Strafbarkeit einer Verbindung oder eines Vereins wird dadurch nicht aufgehoben, daß an ſich löbliche oder un⸗ tadelige Zwecke angegeben oder vorgeſchützt werden; wohl aber ſteigert ſich dieſelbe nach dem Grade der in ihr erwieſenen Zuchtloſigkeit. In jedem Falle iſt über die Teilnehmer an einer Verbindung außer einer ſchweren Karzerſtrafe das consilium abeundi zu verhängen, d. h. die an die Schüler und amtlich an deren Angehörige abzugebende Erklärung, daß bei der nächſten Verletzung der Schulordnung, welche nicht in erneuerter Teilnahme an einer Verbindung zu be⸗ ſtehen braucht, die Entfernung von der Schule eintreten muß. Schüler, bei denen zu der Teilnahme an einer Ver⸗ bindung noch erſchwerende Umſtände hinzutreten, mögen dieſelben in der hervortretenden Zuchtloſigkeit des Verbindungs⸗ lebens oder in ihrer eigenen Thätigkeit für Bildung, Leitung, Vermehrung der Verbindung, oder in hartnäckigem Leugnen oder in ihrer ſonſtigen Haltung liegen, ſind von der Anſtält zu verweiſen.

Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 24. Juni 1880 betr. Sammlung einmaliger, freiwilliger Beiträge zur Bildung einerKönig⸗Wilhelm⸗Stiftung für hülfsbedürſtige. erwachſene Beamtentöchter.

Verfügung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 16. Juli 1880 macht auf das bei Th. Kay in Kaſſel erſchienene WerkAusgewählte deutſche Dichtungen für Lehrer und Freunde der Literatur von K. L. Leimbach, Direktor der Realſchule I. Ordnung in Goßlar, als ein brauchbares Hülfs⸗ mittel beim deutſchen Unterrichte aufmerkſam.

Miniſterial⸗Verfügung vom 16. Auguſt 1880, mitgeteilt durch das Kgl. Prov.⸗Schulkollegium am 2. Oktober 1880, weiſt auf die am 22. März 1879 in Wirkſamkeit getreteneKaiſer⸗Wilhelms⸗ ſpende als eine allgemeine deutſche und als die vorteilhafteſte Stiftung für Alters⸗, Renten⸗ und Kapital⸗Verſicherung hin.