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Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Studienbeihilfen gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhält- lich.
Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 15. März 1928 an eine der Pädagogischen Akademien zu richten.
Der Meldung sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf, 2. eine beglaubigte Abschrift des Rei- fezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben. 3. ein Ge- sundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, 4. ein amtlicher Aus- weis über die Staatsangehörigkeit.
Im Laufe des Monats April werden alle Bewerber, deren Aufnahme in Aussicht genom- men ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort ein- berufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die elementaren Grundlagen vorhanden sein.
Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkei- ten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen müssen.
Ob in besonderen Fällen von der Forderunz hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.
7. Min. Erl. UII 18900 UII N, UI v. 21. 12. 27— betrifft Berechtigung der Reifezeugnisse der Deut- schen Oberschulen und Aufbauschulen usw. zum Studium der Medizin usw.
8. Min. Erl. UI 30320 UII v. 20. 2. 28— betrifft Vorbereitung für das technische Studium durch prak- tische Ausbildung. Auskunft erteilt das Praktikantenamt der technischen Hochschule, an der der Beginn des Studiums beabsichtigt wird.
9. Verf. 15038 v. 22. 12. 27— gibt die Ferienordnung für 1928-29 bekannt.
Osterferien: Sonnabend, den 31. 3. 28 bis Dienstag, den 17. 4. 28. Pfingstferien: Freitag, den 25. 5. 28 bis Dienstag, den 5. 6. 28. Sommerferien: Donnerstag, den 28. 6. 28 bis Dienstag, den 31. 7. 28. Herbstferien: Freitag, den 28. 9. 28 bis Mittwoch, den 10. 10. 28. Weihnachtsferien: Sonnabend, den 22. 12. 28 bis Dienstag, den 8. 1. 29. Osterferien 1929: Mittwoch, den 27. 3. 29.
VIII. Mitteilungen an die Eltern.
Lehrer und Direktor der Anstalt legen großen Wert darauf, mit den Eltern oder deren Stell- vertretern in beständiger Fühlung zu bleiben, und sind gerne bereit, mit ihrem Rate beizustehen. Des- halb sind feste wöchentliche Sprechstunden der Lehrer eingerichtet, die durch Anschlag an dem schwarzen Brett im Treppenhaus bekannt gemacht werden. Wir bitten die Eltern, sich frühzeitig und dauernd, nicht erst im Herbst oder gar gegen Ende des Schuljahres über Leistungen, Fleiß und Betragen ihrer Söhne Gewißheit zu verschaffen. Bei Erkundigungen über die Leistungen in ei- nem einzelnen Fache wolle man sich an den Fachlehrer, bei Erkundigungen über die Gesamtleistung eines Schülers an den Klassenleiter wenden. Es ist aber in letzterem Falle dringend erwünscht, daß die Eltern ihren Besuch vorher schriftlich oder durch ihren Sohn mündlich anmelden, damit durch den Klassenleiter die zu einer erschöpfenden Auskunft notwendigen Erkundigungen vorher eingezogen wer- den können.
FULDA, im April 1928. Franz, Studiendirektor.


