Jahrgang 
1915
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Das Schulgeld iſt für ein Vierteljahr im voraus fällig. Es beträgt für die einhei⸗ miſchen Schüler der drei oberen Klaſſen 150 Mark, für die der übrigen Klaſſen 130 Mark, für die auswärtigen Schüler aller Klaſſen 180 Mark, für die Reichsausländer 240 Mark, für die Vorſchüler 120 Mark.

3. Ohne beſondere Genehmigung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums können Schüler nur zum Beginne eines Schulhalbjahres aufgenommen werden. Eine Ausnahme hier⸗ von iſt zuläſſig, wenn die Eltern innerhalb des Schuljahres in den Schulort ziehen.

4. Das Verzeichnis der Sprechſtunden des Direktors und der Lehrer iſt im Hausflur des Schulgebäudes und in den Klaſſenzimmern angeſchlagen; die Schüler ſind alſo ſtets ohne weiteres im ſtande, ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Nach vorausgegangener Ver⸗ ſtändigung iſt jeder Lehrer auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zu Beſprechungen bereit.

5. Ferienordnung. Oſtern 1915 bis Oſtern 1916.

Schluß Anfang des Schulunterrichts

Oſtern 1915 Mittwoch, den 31. März 1915 Donnerstag, den 15. April 1915 Pfingſten Freitag, den 21. Mai* Freitag den 28. Mai

Sommer Freitag, den 2. Juli* Dienstag, den 3. Auguſt Michaelis Dienstag, den 28. September* Donnerstag, den 14. Oktober

Weihnachten Dienstag, den 21. Dezbr. 1915* Mittwoch, den 5. Januar 1916. Oſtern 1916 Freitag, den 14. April 1916.

* Der Unterricht iſt an dieſem Tage unverkürzt durchzuführen.

Fulda, den 10. März 1915.

Der Oberrealſchuldirektor: Machens.