— 10—
3. Ohne beſondere Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums können Schüler nur zum Beginne eines Schulhalbjahres aufgenommen werden. Eine Ausnahme hier— von iſt zuläſſig, wenn die Eltern innerhalb des Schuljahres in den Schulort ziehen.
4. Das Verzeichnis der Sprechſtunden des Direktors und der Lehrer iſt im Hausflur des Schulgebäudes und in den Klaſſenzimmern angeſchlagen; die Schüler ſind alſo ſtets ohne weiteres im ſtande, ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Nach vorausgegangener Ver⸗ ſtändigung iſt jeder Lehrer auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zur Beſprechung bereit.
5. Ferienordnung. Oſtern 1914 bis Oſtern 1915.
Schluß Anfang
des Schulunterrichts
Oſtern 1914 Sonnabend den 4. April 1914 Dienstag, den 21. April 1914 Pfingſten Freitag, den 29. Mai“* Freitag, den 5. Juni
Sommer Freitag, den 3. Juli“ Dienstag, den 4. Auguſt Michaelis Dienstag, den 29. September“ Donnerstag, den 15. Oktober Weihnachten Mittwoch, den 23. Dezb. 1914 Dienstag, den 5. Januar 1915.
Oſtern 1915 Mittwoch, den 31. März 1915 *) Der Unterricht iſt an dieſem Tage unverkürzt durchzuführen.
Fulda, den 20. März 1914
Der Oberrealſchuldirektor: Machens.


