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die auswärtigen Schüler aller Klaſſen 180 Mark, für die Reichsausländer 240 Mark, für die Vorſchüler 120 Mark..
3. Ohne beſondere Genehmigung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums können Schüler nur zum Beginne eines Schulhalbjahres aufgenommen werden. Eine Ausnahme hier⸗ von iſt zuläſſig, wenn die Eltern innerhalb des Schuljahres in den Schulort ziehen.
4. Für das Wohl der Schüler in erziehlicher und in unterrichtlicher Hinſicht iſt das Zu⸗ ſammenwirken von Schule und Haus von größter Wichtigkeit. Daher iſt es notwendig, daß die Eltern mit den Lehrern öfters Rückſprache nehmen. Damit ihnen dies erleichtert werde, hat jeder Lehrer Ort und Zeit ſeiner Sprechſtunde angegeben. Dieſe Angaben ſind im Hausflur des Schulgebäudes und in den Klaſſenzimmern angeſchlagen; die Schüler ſind alſo ſtets ohne weiteres im ſtande, ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Nach vorausgegangener Ver⸗ ſtändigung iſt jeder Lehrer auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zur Beſprechung bereit.
Der Beſuch der Kinematographentheater unterliegt für die Schüler der Ober⸗ realſchule denſelben Beſchränkungen wie der der Theater, öffentlichen Konzerte, Vorträge und Schauſtellungen: er iſt den auswärtigen Schülern mur dann erlaubt, wenn die Schule ausdrück⸗ lich ihre Genehmigung erteilt hat, den einheimiſchen nur, wenn ſie in Begleitung ihrer Eltern hingehen; doch iſt auch in dieſem letzteren Falle ſehr zu empfehlen, daß die Eltern ſich vorher mit der Schule ins Einvernehmen ſetzen. 1
Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, ſind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat ſich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer⸗, Gauner⸗ und Schmutz⸗ geſchichten, wie ſie namentlich auch in einzelnen illuſtrierten Zeitſchriften verbreitet werden, die Phantaſie verdorben und das ſittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden iſt, daß ſich die jugendlichen Leſer zu ſchlechten und ſelbſt gerichtlich ſtrafbaren Handlungen haben hin⸗ reißen laſſen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen laſſen, mit allen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln dieſes Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schü⸗ lerinnen das rechte Verſtändnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und da⸗ durch die ſittliche Feſtigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In faſt allen Schulen finden ſich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen koſtenlos be⸗ nutzt werden können. Aber die Schule iſt machtlos, wenn ſie von dem Elternhauſe nicht aus⸗ reichend unterſtützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohen⸗ den Gefahren und im Bewußſein ihrer Verantwortung die Leſeſtoffe ihrer Kinder, einſchließlich der Tagespreſſe ſorgſam überwachen, das verſteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch⸗ und Schreibwarenhandluugen, in denen Erzeugniſſe der Schundliteratur feilgeboten werden, ſtreng verbieten und ſelbſt überall gegen Erſcheinungen dieſer Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann iſt Hoffnung vorhanden, daß dem Uebel geſteuert werden kann Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen ſelbſt mit Rat und Tat zur Seite ſtehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die ſich für die Altersſtufe und für ihre geiſtige Entmicklung eignen. Zu dieſem Zweck werden es ſich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen ſein laſſen, ſich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das


