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Das Schulgeld iſt ſtets für ein Vierteljahr im voraus fällig. Es beträgt für die ein⸗ heimiſchen Schüler der drei oberen Klaſſen 150 Mark, für die der übrigen Klaſſen 130 Mark, für die auswärtigen Schüler aller Klaſſen 180 Mark, für die Reichsausländer 240 Mark, für die Vorſchüler 120 Mark.
3. Ohne beſondere Genehmigung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums können Schüler nur zum Beginne eines Schulhalbjahres aufgenommen werden. Eine Ausnahme hier⸗ von iſt zuläſſig, wenn die Eltern innerhalb des Schuljahres in den Schulort ziehen.
4. Für das Wohl der Schüler in erziehlicher und in unterrichtlicher Hinſicht iſt das Zu⸗ ſammenwirken von Schule und Haus von größter Wichtigkeit. Daher iſt es notwendig, daß die Eltern mit den Lehrern öfters Rückſprache nehmen. Damit Ihnen dies erleichtert werde. hat jeder Lehrer Ort und Zeit ſeiner Sprechſtunde angegeben. Dieſe Angaben ſind im Hausflur⸗ des Schulgebäudes und in den Klaſſenzimmern angeſchlagen; die Schüler ſind alſo ſtets ohne⸗ weiteres imſtande, ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Nach vorausgegangener Ver⸗ ändigung iſt jeder Lehrer auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zur Beſprechung bereit.
5. Ich richte an die Eltern unſerer jüngeren Schüler wiederum die dringende Bitte, ihre Söhne anguhalten daß ſie ihre Bücher und Hefte im Ranzen auf dem Rücken tragen, ferner darauf zu achten, daß die Schüler nicht früher als 10 Mi inuten vor Be⸗ ginn des Unterrichts in der Schule eintreffen.
6. Ferienordnung für das Schuljahr 1912/13:
Oſtern 1912: Sonnabend den 30. März 1912 bis Montag den 15. April 1912.
Pfingſten: Freitag den 24. Mai*) bis Freitag den 31. Mai.
Sommer: Freitag den 5. Juli*) bis Dienstag den 6. Auguſt.
Michaelis: Sonnabend den 28. September bis Montag den 14. Oktober.
Weihnachten: Freitag den 20. Dezember 1912*) bis Freitag den 3. Januar 1913.
Oſtern 1913: Mittwoch den 19. März 1913.
*) Der Unterricht iſt an dieſen Tagen unverkürzt durchzuführen. Fulda, den 18. März 1912.
Der Oberrealſchuldirektor: Machens.


