Jahrgang 
1912
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V. Dermehrung der Sammlungen von Lehrmitteln.

Im Rahmen der zur Verfügung ſtehenden Mittel wurden die Lehrer- und Schülerbiblio⸗ thek, ſowie die Lehrmittelſammlungen vermehrt.

Für die der Anſtalt von der Behörde, einzelnen Verlagsfirmen und einigen Gönnern zu⸗ gewendeten Geſchenke ſpreche ich den gebührenden Dank aus. Mit beſonderem Danke ſeien erwähnt eine Zuwendung von je 250 Mark ſeitens des Herrn von Waldhauſen, Gersfeld, und ſeines Neffen, des Herrn stud. von Waldhauſen, welch' letzterer während ſeiner privaten Vorbe⸗ reitung auf die Reifeprüfung längere Zeit die phyſikaliſchen Apparate der Oberrealſchule hatte benutzen dürfen, und die Schenkung eines großen Globus ſeitens des hieſigen Vorſchußvereins.

VI. Unterſtützung von Schülern.

Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes wurde bedürftigen und würdigen Schülern der Quarta bis Prima bewilligt, ſoweit dies bis zu 1 der Solleinnahme zuläſſig war. Auch wurde bedürftigen Schülern ein Teil der nötigen Schulbücher aus der Unterſtützungsbibliothek der Anſtalt leihweiſe überlaſſen.

Aus der Michael Königſchen Stiftung erhielten 8 jüdiſche Schüler Beträge bis zu unge⸗ fähr 86 Mark zur Beſtreitung des Schulgeldes bewilligt.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Das neue Schuljahr wird Montag den 15. April 1912, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung der neuangemeldeten Schüler beginnen. Dienstag den 16. April 1912, vormittags 8 Uhr, haben ſich alle Schülerim Zeichenſaale zu verſammeln. In Angele⸗ genheiten der Aufnahme iſt der Unterzeichnete von Mittwoch, dem 10 April d. Is., ab täglich (außer Sonntags) zwiſchen 12 und 1 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Zu einer gültigen Anmeldung ſind erforderlich: der Geburtsſchein, der Impf⸗ bezw. Wiederimpfungsſchein und das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule. Die zur Aufnahme in Sexta erforder⸗ lichen Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift, Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Rechtſchreibefehler nachzuſchreiben, Sicher⸗ heit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.

Die auswärtigen Schüler haben ſich der Zuſtimmung des Direktors zu der zu wählenden Wohnung vor Abſchluß des Mietvertrages zu vergewiſſern. Dieſe Beſtim⸗ mung gilt auch für jeden ſpäteren Wechſel der Wohnung oder des Koſthauſes.

2. Sollein Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo haben die Eltern ſpäte⸗ ſtens 8 Tage vor dem Ende der Sommer⸗, Herbſt⸗, Weihnachts⸗ und Oſterferien dem Direktor mündlich oder ſchriftlich davon Anzeige zu machen.(Beſchluß des Kuratoriums vom 17. Juli 1908.) Erfolgt die Abmeldung verſpätet, ſo erwächſt ihnen daraus die Verpflichtung weiterer Schulgeldzahlung bis zum Ende des betreffenden Vierteljahres. Wird die Abmeldung ganz unterlaſſen, ſo gilt der betreffende Schüler lediglich als fehlend, und die Eltern werden dem⸗ nach ſelbſtverſtändlich zur Zahlung des Schulgeldes herangezogen.