Jahrgang 
1911
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3. Ohne beſondere Genehmigung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums können Schüler nur zum Beginne eines Schulhalbjahres aufgenommen werden. Eine Ausnahme hier⸗ von iſt zuläſſig, wenn die Eltern innerhalb des Schuljahres in den Schulort ziehen.

4. Für das Wohl der Schüler in erziehlicher und in unterrichtlicher Hinſicht iſt das Zu⸗ ſammenwirken von Schule und Haus von größter Wichtigkeit. Daher iſt es notwendig, daß die Eltern mit den Lehrern öfters Rückſprache nehmen. Damit ihnen dies erleichtert werde, hat jeder Lehrer Ort und Zeit ſeiner Sprechſtunde angegeben. Dieſe Angaben ſind im Hausflur des Schulgebäudes und in den Klaſſenzimmern angeſchlagen; die Schüler ſind alſo ſtets ohne weiteres imſtande, ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Nach vorausgegangener Ver⸗ ſtändigung iſt jeder Lehrer auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zu Beſprechungen bereit.

5. Im Intereſſe des Schutzes der Jugend gegen die ſchweren ſittlichen Nachteile, die aus der Lektüre ſchlechter Bücher entſtehen, bitte ich die Eltern, die Lektüre ihrer Söhne gewiſſen⸗ haft zu überwachen. Die Schule hat die Benutzung von Leihbibliotheken u. dgl. unterſagt; ſie beſitzt aber eine eigene reichhaltige Schülerbücherei, die den Schülern zur Verfügung ſteht und aus der ſie ihr Leſebedürfnis in ausreichender und vor allem durchaus gefahrloſer Weiſe befrie⸗ digen können.

6. Die Eltern unſerer katholiſchen Schüler werden dringend erſucht, ihre Söhne, je nach dem erreichten Alter, in den Klaſſen VI, V oder IV zur erſten heil. Kommunion gehen zu laſſen; in einer ſpäteren Klaſſe findet in der Regel eine Annahme dazu nicht mehr ſtatt.

7. Ich richte an die Eltern unſerer jüngeren Schüler wiederum die dringende Bitte, ihre Söhne anzuhalten, daß ſie ihre Bücher und Hefte im Ranzen auf dem Rücken tragen, ferner darauf zu achten, daß die Schüler nicht früher als 10 Minuten vor Be⸗ ginn des Unterrichtes in der Schule eintreffen.

8. Ferienordnung für das Schuljahr 1911/1912:

1. Oſtern 1911: Mittwoch den 5. April bis Donnerstag den 20. April 1911. Pfingſten: Freitag den 2. Juni*) bis Freitag den 9. Juni. Sommerferien: Freitag den 7. Juli*) bis Dienstag den 8. Auguſt. Michaelis: Sonnabend den 30. September bis Montag den 16. Oktober. . Weihnachten: Donnerstag den 21. Dezember*) bis Donnerstag den 4. Januar 1912. .Oſtern 1912: Sonnabend den 30. März 1912. *) Der Unterricht iſt an dieſen Tagen unverkürzt durchzuführen.

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Fulda, den 23. März 1911. Der Oberrealſchuldirektor: IIlachens.