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4. Für das Wohl der Schüler in erziehlicher und in unterrichtlicher Hinſicht iſt das Zu⸗ ſammenwirken von Schule und Haus von größter Wichtigkeit. Daher iſt es notwendig, daß die Eltern mit den Lehrern öfters Rückſprache nehmen. Damit ihnen dies erleichtert werde, hat jeder Lehrer Ort und Zeit ſeiner Sprechſtunde angegeben. Dieſe Angaben ſind im Hausflur des Schulgebäudes und in den Klaſſenzimmern angeſchlagen; die Schüler ſind alſo ſtets ohne weiteres imſtande, ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Nach vorausgegangener Ver⸗ ſtändigung iſt jeder Lehrer auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zu Beſprechungen bereit.
5. Die Eltern unſerer katholiſchen Schüler werden dringend erſucht, ihre Söhne, je nach dem erreichten Alter, in den Klaſſen VI, V oder IV zur erſten hl. Kommunion gehen zu laſſen; in einer ſpäteren Klaſſe findet in der Regel eine Annahme dazu nicht mehr ſtatt.
6. Ich richte an die Eltern unſerer jüngeren Schüler wiederum die dringende Bitte, ihre Söhne anzuhalten, daß ſie ihre Bücher und Hefte im Ranzen auf dem Rük⸗ ken tragen, ferner darauf zu achten, daß die Schüler nicht früher als 10 Minuten vor Beginn des Unterrichtes in der Schule eintreffen.
7. Ferienordnung für das Schuljahr 1910/1911: 1. Oſtern 1910: Sonnabend, den 19. März bis Montag, den 4. April. 2. Pfingſten: Freitag, den 13. Mai“) bis Donnerstag, den 19. Mai. 3. Sommerferien: Freitag, den 1. Juli“*) bis Dienstag, den 2. Auguft. 4. Michaelis: Sonnabend, den 24. September bis Montag, den 10. Oktober. 5. Weihnachten: Dienstag, den 20. Dezember“*) bis Mittwoch, den 4. Januar 1911. 6. Oſtern 1911: Mittwoch, den 5. April 1911 bis Donnerstag, den 20. April 1911.
*) Der Unterricht iſt an dieſem Tage unverkürzt durchzuführen. Fulda, den 1. März 1910. Der Oberrealſchuldirektor:
Wachens.


