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nach Südweſt. Keller, Waldwinter. Knabe, Aus der antiken Geiſteswelt. Bohnemann, Grund⸗ riß der Kunſtgeſchichte. Gieſe, Deutſche Bürgerkunde. Freiwilliger Dienſt im Heer. Buch der Erfindungen, Gewerbe und Induſtrieen, 1. Band. Scheel, Deutſche Kolonien. Schönichen, Aus der Wiege des Lebens. Newcomb⸗Engelmann, Populäre Aſtronomie.
3. Unterſtützungsbibliothek.
Vom Verlag wurde geſchenkt: Histoire de France, herausgegeben von Dr. Has⸗ berg(Aus der Sammlung engliſcher und franzöſiſcher Schriftſteller, herausg. von J. Klapperich. Flemming, Glogau). Chambers's English History, herausg. von Dubislav u. Boek(Weidmann, Berlin).
4. Sonſtige Lehrmittel.
Für den phyſikaliſchen und chemiſchen Unterricht, für die neueren Sprachen, die Ge⸗ ſchichte, die Erdkunde und die Naturkunde wurden dem Bedürfniſſe entſprechend im Rahmen der etatsmäßigen Mittel neue Lehrmittel angeſchafft.
Allen, die der Anſtalt ein Geſchenk zugewieſen haben, danke ich in ihrem Namen herzlichſt.
VI. Unteritützungen von Schülern.
Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes wurde bedürftigen und würdigen Schülern bewilligt, ſoweit dies bis zu 1/½1 der Solleinnahme zuläſſig war. Desgleichen wurde bedürf⸗ tigen Schülern ein Teil der nötigen Schulbücher aus der Unterſtützungsbibliothek der Anſtalt leihweiſe überlaſſen.
VII. Ilitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 20. April 1909, vormittags 8 Uhr, mit einer Verſammlung aller Schüler auf dem Zeichenſaale. Die A ufnahmeprüfun⸗ gen finden tags zuvor, 8 Uhr vormittags tatt. In Angelegenheiten der Aufnahme neuer Schüler erteilt der Unterzeichnete ſchriftlich jederzeit Auskunft und iſt er perſönlich in der Zeit vom 14. bis 18. April, mittags von 12—1 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Zu einer gültigen Anmeldung gehören: der Geburtsſchein, der Impf⸗ bezw. Wiederimpfungsſchein und das Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule.
Die zur Aufnahme in Sexta erforderlichen Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, eine leſerliche und reinliche Hand⸗ ſchrift, Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Rechtſchreibefehler nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Die auswärtigen Schüler haben ſich der Zuſtimmung des Direktors zu dem zu wählenden Koſthauſe vor Abſchluß des Mietsvertrages zu vergewiſſern.*
2. Soll ein Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo haben die Eltern ſpäteſtens 8 Tage vor Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommer⸗, Herbſt⸗, Weihnachts⸗ und Oſterferien dem Direktor mündlich oder ſchriftlich davon Anzeige zu machen.(Beſchluß des Kuratoriums vom 17. Juli 1908.) Erfolgt die Abmeldung verſpätet, ſo erwächſt ihnen dar⸗ aus die Verpflichtung weiterer Schulgeldzahlung bis zum Ende des betreffenden Viertel⸗


