teres imſtande ihren Eltern auf Wunſch Auskunft zu geben. Selbſtverſtändlich iſt jeder Lehrer nach vorausgegangener Verſtändigung auch außerhalb dieſer Sprechſtunden zu Beſprechungen bereit.
5. Die Eltern unſerer katholiſchen Schüler werden dringend erſucht, ihre Söhne je nach dem erreichten Alter, in den Klaſſen VI, V oder IV zur erſten hl. Kommunion gehen zu laſſen; in einer ſpäteren Klaſſe findet in der Regel eine Annahme zur erſten hl. Kommunion nicht mehr ſtatt.
6. Ich richte an die Eltern unſerer jüngeren Schüler die dringende Bitte, ihre Söhne anzu⸗ halten, daß ſie ihre Bücher und Hefte im Ranzen auf dem Rücken tragen, ferner darauf zu achten, daß die Schüler früheſtens 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts in der Schule ein⸗ treffen.
7. Ferienordnung für das Schuljahr 1907/08:
1. Oſtern 1907: Sonnabend, den 23. März bis Dienstag, den 9. April. 2. Pfingſten: Freitag, den 17. Mai*) bis Donnerstag, den 23. Mai. 3. Sommerferien: Freitag, den 5. Juli*) bis Dienstag, den 6. Auguſt. 4. Michaelis: Sonnabend, den 28. September bis Dienstag, den 15. Oktober. 5. Weihnachten: Montag, den 23. Dezember bis Dienstag, den 7. Januar 1908. 6. Oſtern 1908: Sonnabend, den 11. April 1908 bis Dienstag, den 28. April 1908.
*) An dieſem Tage iſt der Unterricht unverkürzt durchzuführen.
Fulda, den 9. März 1907.
Der Oberreallchuldirektor: IIlachens.
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