Jahrgang 
1903
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4. Für den phyſikaliſchen Unterricht: Eine optiſche Bank mit Zubehör, 1 Schwefelkohlenſtoffprisma, 1 App. für die Umkehrung der Natriumlinie, 1 App. für achromatiſche Prismen und Spektren ohne Ablenkung, 1 Kölbchen mit Jod in Schwefelkohlenſtoff, 1 Abſorbtionskäſtchen, Glasröhren mit Platinöſen, 1 Gaskocher, 1 Bunſenbrenner.

5. Für den chemiſchen Unterricht: Die notwendigen Chemikalien.

6. Für den Zeichenunterricht:

Ein Schrank zur Aufbewahrung von Lehrmitteln, 3 gotiſche und 4 Renaiſſance⸗Ornamente, 1 gotiſcher Kelch, 1 romaniſcher Leuchter, 1 gotiſcher Türklopfer, 1 gotiſche Spitze, 1 Zinnkanne, 1 Becher, 2 antike Metallgefäße, 2 farbige Thonflieſen, 1 Thonkrug.

VI. Unterſtützungen von Schülern.

Befreiungen von der Zahlung des Schulgeldes wurden bedürftigen und würdigen Schülern bewilligt, ſoweit dies bis zu 10 Prozent der Soll⸗Einnahme zuläſſig war. Desgleichen wurde dürftigen Schülern ein Teil der nötigen Schulbücher aus der Bibliotheca pauperum der Anſaalt leihweiſe überlaſſen.

Aus der Michael König'ſchen Stiftung erhielten 8 iſraelitiſche Schüler je 85 Mark zur Be⸗ ſtreitung der Koſten des Schulbeſuches bewilligt.

1 VII. Iitteilungen an die Eltern.

1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 21. April. Die Aufnahmeprüfungen finden tags zuvor von 8 Uhr morgens ab ſtatt. Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete an den Werktagen der Oſterferien vormittags von 1012 Uhr entgegen. Bei der Anmeldung ſind vor⸗ zulegen: Tauf⸗ und Geburtsſchein, Impf⸗ bezw. Wiederimpfſchein und ein Zeugnis des bisherigen Lehrers. Für die auswärtigen Schüler iſt die Zuſtimmung des Direktors zu dem für ſie zu wählenden Koſthauſe einzuholen. Die zur Aufnahme in Serta erforderlichen Kenntniſſe und Fertigkeiten ſind: Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift, eine leſerliche und reinliche Handſchrift, Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Rechtſchreibefehler nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.

2. Soll ein Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo iſt dem Direktor der Schule ſeitens der Eltern vor Ablauf des Quartals mündlich oder ſchriftlich davon Anzeige zu machen. Erfolgt die Abmeldung verſpätet, ſo erwächſt den Eltern daraus die Verpflichtung weiterer Schulgeldzahlung bis zum Ende des