Desgleichen vom 22. Juni: Den im Vorbereitungsdienſte befindlichen Kandidaten des höheren Lehramts ſind für die zum Antritt des Probejahres auszuführende Reiſe Tagegelder und Reiſekoſten auch in dem Falle nicht zu gewähren, wenn gleichzeitig ein Auftrag zur lehramtlichen Aushilfe an derjenigen Anſtalt erteilt wird, bei welcher das Probejahr abgelegt wird.
Desgleichen vom 7. Juni: Bis zum 31. Dezember 1900 ſollen in allen öffentlichen Kranken⸗ und Irrenanſtalten, in den öffentl. Badeanſtalten und in den höheren Schulen die vorhandenen Réaumur— Thermometer durch 100teilige Inſtrumente nach Celſius erſetzt werden.
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 11. Juli überweiſt der Anſtalts⸗ Bibliothek 1 Exemplar des Jahrbuchs für Volks⸗ und Jugendſpiele, IX. Jahrgang 1900.
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 12. Juli: Es ſoll darüber berichtet werden, was bezüglich der Unterweiſung in der Hygiene an der Anſtalt bereits geſchehen, und was noch empfehlenswert iſt.
Miniſterial⸗Verfügung vom 4. Juli: Es ſoll darüber berichtet werden, inwieweit eine Über⸗ ſchreitung der Höchſtzahl der Schüler in den einzelnen Klaſſen noch vorhanden iſt, und welche Mißſtände ſich dabei herausgeſtellt haben..
Miniſterial⸗Verfügung vom 10. Juli ordnet ſtatiſtiſche Erhebungen an bezüglich der Alters⸗ und Sterblichkeits⸗Verhältniſſe der Lehrer an den höheren Unterrichtsanſtalten.
Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 31. Juli teilt mit, daß in der zweiten Hälfte des Auguſt d. J. eine eingehende Prüfung und Reviſion des Turnbetriebs durch den Unterrichts⸗ Dirigenten der Königl. Turnlehrer⸗Bildungsanſtalt zu Berlin Herrn Schulrat Dr. Küppers in der Pro⸗ vinz Heſſen⸗Naſſau ſtattfinden wird.
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 27. Auguſt beſtimmt, daß neue Schüler nur zu Beginn eines Schulhalbjahres aufzunehmen ſind. Eine Ausnahme hiervon iſt nur für ſolche Schüler zuläſſig, deren Eltern innerhalb des Schulhalbjahres in den Schulort ziehen.
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 21. September: 2 Eremplare der Feſtſchrift von Profeſſor Dr. Martens„Johannes Gutenberg und die Erfindung der Buchdruckerkunſt“ werden als Prämien für Schüler überſandt.
Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 3. November überſendet 1 Exemplar des Werkes„Das deutſche Kaiſerpaar im heil. Lande im Herbſt 1898“ als Geſchenk Sr. Majeſtät des Kaiſers zur Ueberweiſung an einen beſonders guten Schüler.
Miniſterial⸗Verfügung vom 24. Dezember: Auf Anordnung Sr. Majeſtät des Kaiſers ſoll am 14. Januar k. J., dem Tage des 200jährigen Jubiläums des Königreichs Preußen in ſämtlichen Unter⸗ richts⸗Anſtalten eine entſprechende Feier veranſtaltet werden und der Unterricht an dieſem Tage ausfallen. Von einer beſonderen feierlichen Veranſtaltung am Allerhöchſten nächſten Geburtstage, der auf einen Sonntag fällt, ſoll im Hinblick auf die voraufgegangene nationale Feier abgeſehen, jedoch in den Schulen bereits am Tage vorher auf dieſen Tag hingewieſen werden.
Miniſterial-⸗Verfügung vom 18. Dezember empfiehlt die im Verlage von B. G. Teubner erſchei⸗ nende„Deutſche Litteraturzeit“ zur Anſchaffung für die Lehrerbibliotheken der höheren Schulen.
Miniſterial-Verfügung vom 20. Dezember betrifft den Wegfall der Abſchlußprüfung an gſtufigen Anſtalten.


