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VI. Unterſtützungen von Schülern.
Befreiungen von der Zahlung des Schulgeldes wurden bedürftigen und würdigen Schülern bewilligt, ſoweit dies bis zu 10 Procent der Solleinnahme zuläſſig war. Desgleichen wurde dürftigen Schülern ein Teil der nötigen Schulbücher aus der Bibliotheca pauperum der Anſnealt leihweiſe überlaſſen.
Aus der Michael König'ſchen Stiftung erhielten s iſraelitiſche Schüler je 85 Mark zur Beſtrei⸗ tung der Koſten des Schulbeſuches benülige
VII. Ahetselnagen an Eltern und Schüler.
1. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 16. April.
Die Aufnahmeprüfungen beginnen tags zuvor um 8 Uhr morgens.— Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete während der Oſterferien vormittags entgegen. Die Anmeldung muß unter Vorlegung des Tauf⸗ und Geburtsſcheines, ſowie eines Impf⸗ reſp. Wiederimpfungsſcheines und eines Zeugniſſes der bisherigen Lehrer durch die Eltern oder deren Stellvertreter in Perſon oder ſchrift⸗ lich geſchehen, welche für die auswärtigen Schüler die Zuſtimmung des Direktors zu dem von ihnen zu wählenden Koſthauſe nachzuſuchen haben.
2. Soll ein Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo iſt dem Direktor der Schule ſeitens der Eltern vor Ablauf des Quartals mündlich oder ſchriftlich davon Anzeige zu machen. Erfolgt die Abmeldung verſpätet, ſo erwächſt den Eltern daraus die Verpflichtung weiterer Schulgeldzahlung bis zum Ende des betr. Quartals. Wird die Abmeldung ganz unterlaſſen, ſo gilt der betreffende Schüler lediglich als Abſent, und die Eltern werden demnach ſelbſtverſtändlich zur Zahlung des Schulgeldes herangezogen. Das Schulgeld iſt ſtets für ein Vierteljahr im voraus fällig.
3. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird unſerer Anſtalt eine dreiklaſſige Vorſchule angefügt, welche den Zweck verfolgt, ihre Schüler für die Aufnahme in die Serta der Oberrealſchule und des Gymnaſiums⸗ vorzubereiten.
Talbs-A 25. us .
Dr. Adolf ZBergmann, Direktor.


