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10. Zum 13. März überraschte uns ein früherer Schüler der Anstalt Herr Dr. jur. Emanuel Graf v. Matuschka, Geheimer Oberjustizrat und Landgerichtspräsident i. R. in Brieg mit einem herz- erfreuenden Briefe,„einem Zeichen der Ehrerbietung und Dankbarkeit für die Anstalt“, die ihm an eben diesem Tage vor 50 Jahren das Reifezeugnis ausgestellt hatte. Wenn auch heute noch nach Goethes Wort die Entwicklung der Ehrfurcht das Ziel der gesamten Erziehung ist, dann möge unsere Jugend diesem vorbildlich empfindenden alten Schüler der Anstalt zu ihrem eigenen Besten in Ehr- furcht und Dankbarkeit nachstreben.
VII. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.
1. Min.-Erl. v. 1. 11. 26 UIII Nr. 2459: Bekanntmachung.
Am 3. Mai 1927 werden in die staatlichen Pädagogischen Akademien je 50 Studierende neu aufgenommen, und zwar in Elbing zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer, in Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und Lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katho- lischer Volksschullehrer.
Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März 1927 an die Akademiedirektoren unmittel- bar zu richten.
Der Meldung sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf,
2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunklassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über das vor- aussichtliche Bestehen derselben,
3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes.
Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten (vom Blatt Singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Or- gel) am Akademieort einberufen. Die Bewerberinnen werden sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyze- umsbildung ausweisen müssen.
Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.
2. Min.-Erl. v. 18. 6. 26 UlIl Nr. 378 II:
Da die statistischen Angaben des Jahresberichtes erst nach Beginn des neuen Schuljahres in vollständiger Form gemacht werden können, bestehen keine Bedenken, den Jahresbericht erst nach Ostern drucken und verteilen zu lassen.
3. Min.-Erl. v. 18. 1. 27 UIII Nr. 5140 II: Bekanntmachung.
Es wird beabsichtigt, Anfang Mai 1927 in Frankfurt a. M. eine pädagogische Akademie auf simultaner Grundlage zur Ausbildung von Volksschullehrern und Volksschullehrerinnen zu er- öffnen.
Für die Aufnahme gelten die Bestimmungen meiner Bekanntmachung vom 1. November
1926— UIII 2450 II,U II.]—(entralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preu-
Ben, 1926, Heft 22, S. 388).
4. Min.-Erl. v. 22. 3. 27 UIII D Nr. 1293:
Das Zeugnis der mittleren Reife wird erteilt a) Schülern der öffentlichen höheren Lehranstalten für die männliche und weibliche Jugend,
grundständigen und Aufbaucharakters, nach erfolgreichem Besuche der Untersekunda.


