Jahrgang 
1926
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11. Min.-Erl. v. 22. 2. 26, UII Nr. 358 teilt mit, daß mit Beginn des Schuljahres 1926/27 sämtliche Schü- ler der staatlichen höheren Schulen für 0,65 Mark jährlich gegen Unfall versichert sind. Der Betrag wird zu Anfang des Schulijahres erhoben. Diese ungemein billige Versicherung erstreckt sich auf die Folgen von Unfällen 1. auf dem Schulgrundstück,

2. außerhalb des Schulgrundstücks bei Veranstaltungen der Schule,

3. auf dem Wege vom und zum Schulgrundstück, bezw. von und zu den Veranstaltungen der Schule,

4. bei Veranstaltungen eines Schülervereins.

12. Min.-Erl. v. 1. 3. 26, Nr. 166 warnt vor der Fremdenlegion, und zwar, abgesehen von den Gefahren, vor allem deshalb, weil es eines Deutschen unwürdig ist, seine Kräfte fremdem Heeresdienste anstatt dem Wiederaufbau des Vaterlandes zu widmen.

13. Verf. des P. S. K. v. 12. 12. 25, Nr. 13021 gibt die Ferienordnung für 1926/27 bekannt: Osterferien(16 Tage): Sonnabend, den 27. 3. 26,(letzter Schultag) bis Dienstag, den 13. April 26,(erster Schultag). Pfingstierien(10 Tage): PFreitag, den 21. 5. 26, bis Dienstag, den 1. 6. 26. Sommerferien(31 Tage): Freitag, den 2. 7. 26, bis Dienstag, den 3. 8. 26. Herbstferien(14 Tage): Dienstag, den 28. 9. 26, bis Mittwoch, den 13. 10. 26. Weihnachtsferien(14 Tage): Donnerstag, den 23. 12. 26, bis Freitag, den 7. 1. 27. Osterferien: Sonnabend, den 9. 4. 27.

VIII. Mitteilungen an die Eltern.

Zur Frleichterung des Verkehrs zwischen Elternhaus und Schule werden zu Anfang jedes Schulhalbjahres besondere Stunden angesetzt, in denen die Lehrer für die Eltern oder Pfleger ihrer Schü- ler zu sprechen sind. Das Verzeichnis dieser Stunden wird am Schwarzen Brett im Erdgeschoß der An- stalt angeschlagen. So erwünscht jedoch im Laufe des Schuljahres Rücksprachen der Eltern besonders

mit den Klassenleitern ihrer Söhne sind, so unerwünscht und zwecklos erscheinen sie in den letzten 6 Wochen des Jahres, sofern es sich um eine Besprechung der Versetzungsaussichten handelt, da der ein- zelne Lehrer zu dieser Zeit gar nicht in der Lage ist, eine bestimmte Auskunft zu erteilen.

Es ist außerordentlich zu bedauern, daß das wahlfreie Hebräisch und Englisch am Gym- nasium nicht mehr, wie früher, zum planmäßigen Unterricht gehört, sondern nur gegen besondere Be- zahlung nebenamtlich erteilt werden darf. Die von den Teilnehmern zu deckenden Unkosten für die Stunde betragen 2.65 Mk. Mögen die Eltern trotzdem ihre Söhne recht zahlreich an diesem Unterricht teil- nehmen lassen; denn Englisch wird in Zukunft von noch größerer Bedeutung für jeden Gebildeten sein, als es bisher schon der Fall war. Dasselbe gilt von der Einheitskurzschrift, die in 3 Kur- sen an der Anstalt gelehrt wird.

FULDA, im April 1926. Der Direktor:

Dr. Julius Müller.